SIGHTCITY 2026 – FORUM KI als Hilfsmittel: privat und beruflich | Forumsbeitrag SightCity 2026 | Tieke-Benecke, Ross Vortrags-ID: F031010 Vollständiger Titel: „Die Unterschiede privater und beruflicher Nutzung von KI als Hilfsmittel – Chancen und Herausforderungen" Aufzeichnung: 27. Mai 2026 Referenten: Michael Tieke-Benecke – Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke, Projektreferent im Forschungsprojekt „KI-Kompass Inklusiv" Holger Ross – Technischer Berater im Technischen Beratungsdienst des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe in Münster, für die BIH (Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter) im Projektbeirat Laufzeit: 29:57 Minuten Hinweis zum Transkript: Der Text folgt der Videoaufzeichnung. Füllwörter wurden entfernt, offensichtliche Erkennungsfehler korrigiert und Satzzeichen zur besseren Lesbarkeit ergänzt. Der Sprachduktus der Referenten bleibt erhalten. Wortmeldungen aus dem Publikum sind anonymisiert. ================================================================================ [00:00:00] BEGRÜSSUNG UND DAS PROJEKT „KI-KOMPASS INKLUSIV" Anmoderation: Hallo und herzlich willkommen zum Mitschnitt des Forums vom 27.05.2026: „Die Unterschiede privater und beruflicher Nutzung von KI als Hilfsmittel – Chancen und Herausforderungen". Referenten: Michael Tieke-Benecke und Holger Ross. Viel Spaß mit dem Vortrag. Michael Tieke-Benecke: Vielen herzlichen Dank für die Einladung, dass wir hier den Vortrag halten dürfen zu den Unterschieden zwischen privater und beruflicher Nutzung von KI als Hilfsmittel. Willkommen auch bei den Zuschauern, die online heute dabei sind. Genau: KI entwickelt sich so schnell wie ja in den letzten 50 Jahren nicht. Das heißt, wir haben immer bessere KI-Modelle und immer vielfältigere KI-Modelle. Hinzu kommt, dass wir alle unterschiedliche Leben führen, an unterschiedlichen Arbeitsplätzen unterschiedliche Berufe ausüben. Und da ist – bei all dem, was wir in dem Vortrag vorher gehört haben – natürlich die Frage: Wie bleibt uns da die Zeit, uns zu informieren, wie man KI nutzen kann, sinnvoll nutzen kann? Das ist eine große Herausforderung. Und da gibt es auch deutliche Unterschiede zwischen beruflicher und privater Nutzung von KI. Mein Name ist Michael Tieke-Benecke, ich bin Mitarbeiter beim Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke und Projektreferent im Forschungsprojekt „KI-Kompass Inklusiv". Unser Forschungsprojekt hat sich zum Ziel gesetzt, ein Kompetenzzentrum für KI und Inklusion in der Arbeitswelt aufzubauen. Wir werden gefördert aus dem Ausgleichsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Unser Fokus ist KI in der Arbeitswelt, und wir zeigen heute ein paar Unterschiede zwischen privater und beruflicher Nutzung. In unserem Forschungsprojekt haben wir vier Verbundpartner. Die Leitung liegt beim Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz. Dann haben wir noch die drei Verbundpartner aus der beruflichen Rehabilitation: Das ist mein Arbeitgeber, der Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen. Ich verzichte jetzt auf eine ausführliche Projektpräsentation aus zeitlichen Gründen und verweise aber hier noch mal auf unsere Webseite www.ki-kompass.de, auf der Sie sich gerne informieren können zu unseren verschiedensten Angeboten. Ich kann heute ja auch nur Impulse setzen. Wir haben aber in unserem Forschungsprojekt zum Beispiel auch Webinare zum Thema KI, in denen Sie einiges aus dem, was ich heute kurz nur anreißen kann, vertiefen können. Wir haben verschiedene Projektpartner in unserem Forschungsprojekt, unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung, kurz BIH. Und die BIH ist zum Beispiel auch bei uns im Projektbeirat vertreten. Heute ist als Vertreter von der BIH Holger Ross dabei, der im zweiten Teil der Präsentation sich auch noch mal kurz vorstellen wird und noch einen Beitrag leisten wird. Zu den Unterschieden: Betrachten wir heute die organisationalen, finanziellen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen. Und ich werde jetzt im Vortrag hauptsächlich auf die Nutzung von bildverarbeitenden KI-Systemen eingehen, Sachen wie Be My Eyes, Seeing AI, VoxyVision, OrCam, Meta AI Glasses – teilweise hier auch heute auf der Messe als Aussteller vertreten. -------------------------------------------------------------------------------- [00:04:21] PRIVATE KI-NUTZUNG: INFORMATION, KOSTEN UND DATEN ALS PREIS Michael Tieke-Benecke: Ich beginne mit der privaten Nutzung von KI. Da sieht es so aus, dass man heutzutage hauptsächlich selbst entscheidet, welche KI-Systeme man nutzen möchte – bedeutet aber eben auch, dass man sich selbst informieren muss. Häufig ist es nicht notwendig, dass man Apps, die man sich aus dem App Store runterlädt, finanzieren muss, so dass man irgendwie auch keine Beratung bekommt. Aber das ist recht kompliziert, denn so schnell, wie sich eben KI entwickelt, ist es schwierig, wirklich auf Stand zu bleiben, zu wissen: Was gibt es für Hilfsmittel im Bereich KI? Und Datenbanken sind häufig nicht aktuell, und es gibt auch sehr wenig unabhängige Erfahrungsberichte zu KI-gestützten Hilfsmitteln. Das ist sozusagen so eine organisatorische Rahmenbedingung im privaten Bereich. Wenn wir die Finanzierung anschauen, dann ist die komfortable Situation noch im Moment, dass sehr, sehr vieles kostenfrei in App Stores und online verfügbar ist, sowohl für Handys als auch für Computer. So Sachen wie Be My Eyes, Seeing AI gibt es kostenlos. Und wenn mal ein Kostenträger Kosten übernehmen muss, zum Beispiel für eine VoxyVision, dann sind es im privaten Bereich in der Regel Krankenkassen oder Eingliederungshilfe, in vereinzelten Fällen vielleicht Unfallversicherungen, die da zuständig sind. Und selbst wenn eben die Apps kostenfrei zur Verfügung stehen, dann zahlt man trotzdem häufig einen Preis – und das sind dann die Daten, die man eingibt in diese KI-Systeme. Wenn wir eine Meta AI Glasses anschauen, dann werden da deutlich mehr Daten erhoben, als eigentlich für die Nutzung notwendig sind. Und man weiß nicht so richtig, was Meta irgendwann mal mit diesen Daten so alles machen wird. -------------------------------------------------------------------------------- [00:06:30] DATENSCHUTZ, DSGVO UND DIE TECHNISCHEN RAHMENBEDINGUNGEN PRIVAT Michael Tieke-Benecke: Rechtlich ist das so im privaten Umfeld, dass die Datenschutzgrundverordnung natürlich auch eine Rolle spielt. Wenn wir personenbezogene Daten verarbeiten, erfassen – mit einer, zum Beispiel, Datenbrille – dann stellt sich natürlich die Frage: Was passiert mit diesen Daten? Es gibt für den privaten Familienbereich die sogenannte Haushaltsausnahme. Da kann ich Daten erfassen, personenbezogene Daten von meiner Familie, und zum Beispiel auf meinem Handy speichern oder für ein privates Album benutzen, Kommunikation betreiben über WhatsApp, Bilder verschicken oder per E-Mail. Aber wenn das über den Familienbereich hinausgeht – also schon Freundeskreis oder Bekanntenkreis – dann fängt es schon an, schwierig zu werden mit der Datenschutzgrundverordnung, wenn ich da kein Einverständnis von den betroffenen Personen habe, dass ich eben diese Daten in die Cloud oder an Dritte weiterschicken möchte. Aber eben in diesem Hause, im Familienbereich, bei der Haushaltsausnahme ist es so, dass eben die DSGVO, die Datenschutzgrundverordnung, eher weniger greift. Ich muss an der Stelle sagen: Ich bin kein Jurist, es ist keine Rechtsberatung, die wir hier machen. Das sind Impulse, die wir geben möchten – mit dem Hinweis, dass Sie sich da gerne weiter mit beschäftigen können und in die Tiefe gehen, wenn Sie sich dazu informieren wollen. Wenn wir in den öffentlichen Bereich gehen, zum Beispiel eben mit so einer Meta AI Glasbrille, dann wird es deutlich schwieriger. Denn im Grunde verbietet die Datenschutzgrundverordnung, dass man systematisch – also im großen Stil – in der Öffentlichkeit mit einer solchen Brille herumläuft und wahllos, sag ich mal, Menschen filmt, die sich herumtreiben, weil man eben gerade bei so einer Meta AI Glasses nicht weiß, wo die Daten zum Schluss landen. Es gibt allerdings Situationen, wo man gegebenenfalls ein berechtigtes Interesse an einer Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten ableiten kann. Wenn wir uns zum Beispiel eine Webcam anschauen, die nicht mit dem Internet verbunden ist, die die Daten nicht dauerhaft speichert, sondern nur im Moment der Verarbeitung nutzt, und auch keine großen Metadaten erhebt – dann kann es unter Umständen sein, dass man eben sagt: Okay, das Interesse des Nutzers ist, im Ausgleich einer Sehbehinderung zum Beispiel, als Nachteilsausgleich – dass da das Interesse des Nutzers überwiegt gegenüber dem Betroffenen, also der Person, deren Daten aufgezeichnet werden. Und dieses berechtigte Interesse als eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist ein spannender Aspekt, der auch in einer Rechtsexpertise von Professor Doktor Borges aufbereitet wurde. Diese Rechtsexpertise ist auch auf unserer Webseite von KI-Kompass Inklusiv im Wissenspool zu finden, wenn Sie sich damit näher beschäftigen wollen. Die KI-Verordnung, die europäische: Die richtet sich hauptsächlich eigentlich an KI-Anbieter, also Entwickler, und an Betreiber, vielleicht auch Unternehmen – weniger an Anwender oder an Privatpersonen. Es gibt ein, zwei Ausnahmen, wie zum Beispiel die verbotenen Praktiken. Das heißt zum Beispiel die Gesichtserkennung, Verhaltenserkennung in Echtzeit: Wenn man KI-Systeme dafür nutzt, dann ist das verboten und möglicherweise sogar auch strafbar im privaten Bereich. Die technischen Rahmenbedingungen sind im Moment relativ günstig. Denn wenn wir eben Apps verwenden, die in der Cloud die Rechenleistung nutzen, dann brauchen wir keine besonders starken, besonders teuren Eingabegeräte, Smartphones oder PCs, sondern es reicht, wenn wir Cloud-Dienste nutzen und dort sozusagen auf Kosten der KI-Anbieter dann die KI-Systeme betreiben lassen. Es gibt aber auch eine ganz starke Entwicklung lokaler KI-Modelle, so dass man auch immer mehr – grade bei Spracheingabe, Sprachausgabe – lokal aufm PC oder aufm Smartphone KI nutzen kann, was natürlich den Datenschutz und die Datensicherheit deutlich verbessert. Große Chatbots, wie wir es jetzt bei ChatGPT haben, lassen sich allerdings wahrscheinlich auch noch lange Zeit nicht lokal auf Smartphones in der Qualität betreiben, in der wir es von ChatGPT oder Mistral oder Claude heute schon sehen. -------------------------------------------------------------------------------- [00:12:01] BERUFLICHE NUTZUNG: VIELE AKTEURE UND DIE KI-VERORDNUNG Michael Tieke-Benecke: Soweit eben zur privaten Nutzung. Jetzt gehe ich weiter in die berufliche Nutzung. Und da haben wir in Unternehmen natürlich leider die Situation, dass wir es mit sehr, sehr vielen Akteuren zu tun haben. Wenn ich jetzt eben in einem Unternehmen eine KI als Hilfsmittel einführen möchte – und wenn wir jetzt von Copilot ausgehen, welches für alle Mitarbeiter im Unternehmen hilfreich ist und nutzbar ist – dann haben wir immer IT-Abteilung, Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung, Datenschutzbeauftragte, möglicherweise einen KI-Beauftragten mit im Boot, die entscheiden müssen und zustimmen müssen, dass diese KI eingeführt wird. Dann haben wir bei Hilfsmitteln auch noch möglicherweise einen Kostenträger, einen technischen Beratungsdienst, der da auch noch mit sozusagen berät. Und alle diese Akteure müssen KI-Kompetenzen haben, müssen informiert bewerten können, was diese KI kann, wo möglicherweise Risiken liegen. Zum Thema KI-Kompetenzen komm ich gleich noch mal. Aber wir sehen hier anhand dieser Liste von Akteuren, dass das natürlich deutlich komplexer ist, als wenn ich als privater Nutzer selbst entscheide, was ich nutzen möchte. Im Unternehmenskontext greift auch noch mal viel stärker die europäische KI-Verordnung, die ja ausgerichtet ist – oder sicherstellen soll –, dass KI-Systeme in Unternehmen sicher sind, Grundrechte respektieren, transparent und vertrauenswürdig sind und bleiben. Das heißt, es muss auch dort immer wieder geprüft und bewertet werden. Verantwortlich für diese Prüfung und Bewertung sind die KI-Anbieter und die KI-Betreiber, gegebenenfalls die Arbeitgeber, wenn eben eine KI auf einem Unternehmensserver oder im Auftrag eines Arbeitgebers betrieben wird. Und die Nutzerinnen – die sind aber da nicht ganz außen vor. Die sind verpflichtet, diese KI-Systeme in Unternehmen dann so zu nutzen, wie es die Anleitung sagt oder wie es möglicherweise die KI-Richtlinie des Unternehmens vorgibt. Also auch da gibt es eine Verantwortung der Nutzerinnen. Jetzt komm ich noch mal kurz zu den KI-Kompetenzen: KI-Kompetenzen in Unternehmen bedeutet nicht, dass man irgendwie eine Schulung anbietet für alle Mitarbeiter und dann sind die KI-kompetent, sondern es ist ein fortlaufender Prozess. Und vor allem ist es auch rollenspezifisch und anwendungsspezifisch. Das bedeutet, dass ein IT-Beauftragter andere Kompetenzen benötigt im Kontext zu KI als ein Sachbearbeiter oder ein Datenschutzbeauftragter. Das heißt, alle diese Personen müssen entsprechend ihrer Rolle halt eben geschult werden und Kompetenz mitbringen, wenn KI eingesetzt wird. -------------------------------------------------------------------------------- [00:15:25] URHEBERRECHT UND PARAGRAF 45a: BARRIEREFREIE FORMATE Michael Tieke-Benecke: Es gibt bei der Regulierung auch das Urheberrecht, das immer wieder genannt wird im Kontext KI. Meistens wird es genannt, wenn KI-Modelle trainiert werden. Aber es spielt auch eine Rolle bei der Nutzung von KI-Systemen. Das heißt: Wenn ich urheberrechtlich geschützte Werke habe, dann darf ich die nicht einfach in eine KI, in ChatGPT oder so laden, ohne das Einverständnis des Urhebers. Und wenn wir uns jetzt Hilfsmittel als Nachteilsausgleich anschauen, dann gibt es aber den schönen Paragrafen 45a im Urheberrechtsgesetz. Auch das ist wieder keine Rechtsberatung, aber dieser Paragraf sagt, dass Menschen mit Behinderung urheberrechtlich geschützte Werke in barrierefreie Formate umwandeln dürfen, wenn es eben aufgrund ihrer Behinderung notwendig ist. Und da kann man natürlich – oder könnte man natürlich – das so auslegen, dass KI-Systeme da auch verwendet werden dürfen. Und dann braucht es nicht die Zustimmung des Urhebers, wenn ich als einzelne Person das machen möchte, für mich persönlich. Ich darf's nicht für viele Menschen machen, weil dann ist es wieder eine Vervielfältigung. Und ich muss auch den Urheber nicht vergüten. Allerdings ist da auch sicher nicht so, dass man da einfach jetzt im großen Stil einfach alles reinpacken darf bei jeder KI, die man gerne nutzen möchte, sondern man sollte schon auch eine informierte Entscheidung treffen, welche KI man nutzt. Wenn man die Wahl hat, ein lokales KI-Modell zu nutzen für so eine Datenverarbeitung, so dass eben diese Daten dann nicht weiter verwendet werden für ein KI-Training, dann sollte man das tun. Das heißt, man ist schon als Anwender auch angewiesen, verantwortlich mit den Daten der Urheber dann umzugehen und nicht sozusagen für jegliche Verwendung dann freizugeben. Das als kleiner Hinweis zum Thema Urheberrecht und barrierefreie Formate. Die technischen Rahmenbedingungen sind auch günstig im Moment, aber eben auch in Unternehmen häufig komplexer als bei privaten Nutzernutzungen. Weil häufig dann unternehmensinterne Daten noch verbunden werden mit KI-Systemen, die aufgrund der DSGVO dann möglicherweise auf europäischen Servern oder als lokale KI-Systeme betrieben werden müssen. Und wenn das so nicht möglich ist, dann müssten zusätzliche Vereinbarungen mit den KI-Anbietern vertraglich abgeschlossen werden, so dass eben DSGVO-konform eine KI genutzt werden kann. Leider kann man heute bei Hilfsmitteln häufig nicht auswählen, welches KI-Modell man nutzen möchte und wo dieses KI-Modell betrieben werden soll. Und wenn heute hier irgendwelche KI-Anbieter und Hersteller von Hilfsmitteln zuhören, dann ist auf jeden Fall ein Appell sozusagen an die KI-Anbieter und Hersteller, dass sie das ermöglichen in Zukunft. Denn nur so ist KI in Unternehmen als Hilfsmittel auch nutzbar, wenn man eben dies auch DSGVO-konform betreiben kann. Und das sehen wir häufig leider nicht, dass das so ohne weiteres möglich ist, sondern dass einfach pauschal viele günstige ausländische Modelle verwendet werden, anstatt mit ein wenig mehr Kosten dann europäische Cloud-Produkte benutzt werden. Und damit gebe ich weiter an Holger Ross. -------------------------------------------------------------------------------- [00:19:40] PUBLIKUMSFRAGE: META-DATEN UND EUROPÄISCHE KI-MODELLE Frage aus dem Publikum: Hallo. Eine Frage ist – was ich schon in den Vorträgen vorher gehört hab – ist, dass zum Beispiel Meta nur noch bis Ende des Monats Zeit gibt, um eben sagen zu können: Meine Daten, die ich bis jetzt über die Meta-KI genutzt hab – dass sie die nicht weiter benutzen sollen. Da gibt's wohl eine Frist. Das find ich natürlich auch bedenklich, wenn dann die Datenschutzverordnung von Europa so damit umgangen wird. Die zweite Sache ist natürlich: Sollten die Hilfsmittelanbieter vielleicht dafür sorgen, dass dann vielleicht alle mit Mistral arbeiten, weil das eine europäische KI ist? Oder ist das da schon – bin ich damit zu meiner Frage schon zu weit irgendwie? Michael Tieke-Benecke: Na ja, also die Frage ist, ob die Leistung von Mistral ... Also es wär sicherlich wahrscheinlich qualitativ ein Rückschritt. Aber ich denke, in die Richtung sollte es in Zukunft auf jeden Fall gehen. Also Mistral ist sicherlich jetzt heute schon auf dem Stand, auf dem OpenAI zu Beginn dieser ganzen ChatGPT-Geschichte war – teilweise mit viel, viel mehr Funktionen als ChatGPT im Jahr 2023. Da wird sich ja viel Entwicklung auch noch passieren, aber in die Richtung sollte es auf jeden Fall gehen, wenn wir Hilfsmittel – sowohl privat als auch, oder überhaupt KI – DSGVO-konform im privaten und im Unternehmen auch nutzen wollen. Das seh ich auf jeden Fall so. -------------------------------------------------------------------------------- [00:21:26] TECHNISCHE BERATUNGSDIENSTE UND DREI PRAXISBEISPIELE Holger Ross: Ja, vielen Dank. Herzlich willkommen auch von meiner Seite. Mein Name ist Holger Ross, ich bin technischer Berater im Technischen Beratungsdienst des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe in Münster. Was machen Technische Beratungsdienste? Wir gehen an die Arbeitsplätze, wo schwerbehinderte Menschen arbeiten, und versuchen, durch technische Maßnahmen Handicaps oder Auswirkungen des Handicaps auszugleichen. Das geht bis zu einem gewissen Grade; es bleiben natürlich manchmal auch Lücken, aber wir tun unser Bestes, dass im Prinzip Auswirkungen, die durch Behinderung am Arbeitsplatz entstehen – und es geht hier wirklich um Arbeit – ausgeglichen werden können. Die Technischen Beratungsdienste sind in ganz Deutschland vertreten. Ich bin jetzt aus Westfalen-Lippe, aber es gibt sie überall, in jedem Bundesland, auch in Ihren Bundesländern, wo Sie leben und arbeiten. Und sie können auf sehr niederschwelligem Wege auch eingeschaltet werden. Wir – als Dachvereinigung, der unter anderem Technische Beratungsdienste fungiert – die BIH, das hatte der Michael grad schon angekündigt: Die BIH ist Teil des Beirats dieses tollen Projektes „KI-Kompass Inklusiv", von der wir als technischer Berater oder als Technische Beratungsdienste auch sehr profitieren. Ja, ich möchte heute einfach mal so aus der Praxis berichten, wo KI schon am Arbeitsplatz vorhanden ist, wo wir drin waren als Berater, wo wir Ideen hatten, wo wir Lösungen vielleicht vorschlagen konnten. Der erste Fall, den ich mitgebracht hab, ist ein spannender Fall von einem sehbehinderten Tischler, der ungefähr noch bei 10 Prozent Visus war, als ich ihn getroffen hab – das war mein Fall gewesen sogar – und wo der Betriebsarzt schon klar angekündigt hat: Der kann eigentlich nicht mehr an der Maschine arbeiten. Der muss halt an der Säge, an der Formatkreissäge arbeiten. Ja, Betriebsarzt hat eigentlich schon gesagt: geht nicht. Arbeitgeber wollte aber unbedingt – guter Mitarbeiter, lange dabei –, wollte, dass der weiter arbeitet. Und der Mensch mit der Sehbehinderung auch: Er war wirklich engagiert und wollte irgendwie einen Weg finden. Und da haben wir zusammen überlegt und sind auf die Idee gekommen: Da gibt's eine Säge. Wenn wir die Säge jetzt mit einer zusätzlichen Schutzfunktion ausstatten würden, dann wär vielleicht eine Möglichkeit. Und diese Schutzfunktion, die wird über KI realisiert. Das ist im Prinzip eine neue, neuartige Säge von der Firma aus der Region, aus der wir auch kommen, die es aber mittlerweile auch überall gibt. Und diese KI-Funktion erkennt Finger – also im Prinzip, wenn Finger durch ein Kamerasystem erkannt werden, dann kann diese Säge Finger von allen möglichen anderen Gegenständen sozusagen unterscheiden und das Sägeblatt wegklappen. Und das war so die Idee: Können wir vielleicht mit der Säge den Menschen befähigen, dass er weiterhin an seinem Arbeitsplatz verbleiben kann? Da wurde dann auch – weil der Arbeitgeber im Prinzip natürlich auch Sorge hatte bezüglich versicherungsrechtlicher Bedingungen – die Berufsgenossenschaft mit ins Boot genommen. Und im Endeffekt konnte mit der Beschaffung und der Förderung dieser neuen Säge der Arbeitsplatz gesichert werden. Also ganz schönes Beispiel. Das nächste Beispiel, was wir hatten, war eine blinde Bürokauffrau, die so im Posteingang sortieren, Rechnungen zuordnen, in Fächer verteilen – im Prinzip Sortieraufgaben und Suchaufgaben erledigen musste. Und der traditionelle Weg heute ist ja, dass man Sachen einscannt, dass man mit JAWS – wenn man blind ist, also mit einem Screenreader – sich die Sachen vorlesen lässt und dann zuordnet. Das hat aber zu lang gedauert. Also im Prinzip war da die Aufgabe, eine effektive Lösung zu finden, so dass sie relativ zügig auch diese Arbeitsschritte erledigen kann. Die Idee, die Technik, die wir da empfehlen konnten, war dann Seeing AI mit einem iPad – also ein iPad mit Standsystem, mit der App –, so dass sie schnell Dinge zuordnen kann. Seeing AI ist ja schon mehrmals genannt worden heute: kann relativ zügig Text erkennen, Text vorlesen, so dass man auch ohne ausreichendes Sehvermögen diese Texte oder Gedrucktes zuordnen kann. Ein drittes Beispiel, nicht aus dem Bereich Sehbehinderung, aber vielleicht auch interessant heute, ist ein Werbetexter, der leider mit Lese-Rechtschreib-Schwäche aufgetaucht ist. Das ist auch ein konkreter Fall bei uns gewesen, das war ein Kollege von mir. Der Werbetexter, sehr kompetent, hat die Aufgabe, Broschüren, Werbetexte, Marketingmaterial und so weiter zu erstellen – aber mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche natürlich schwierig, klar. Er kann super sprechen, es war so die Antwort: „Er spricht wie gedruckt", war im Prinzip so der Originalton. Aber er kann natürlich nicht vernünftig fehlerfrei formulieren und vor allem auch nicht kontrollieren, was er formuliert. Und da wurde – das ist jetzt ein Fall, der ist schon etwas älter – ChatGPT empfohlen, auch implementiert. Mittlerweile ist ChatGPT als Modell in der Marketingbranche im Prinzip gesetzt, aber damals war es noch eine Neuheit. Also da haben wir die KI genutzt – oder die KI wurde genutzt –, um überhaupt was möglich zu machen, um eine grundlegende Kulturtechnik wie Lesen, Schreiben zu kompensieren. Was ist für Technische Beratungsdienste die Herausforderung so in den Situationen, wenn wir am Arbeitsplatz sind oder bei Arbeitgebern sind? Wir hätten schon ganz gerne mal so eine Teststellung, also dass man in der Beratung vielleicht Ideen entwickeln kann und dann Dinge ausprobieren kann, so dass man vielleicht auch für eine gewisse Zeit eine Leihmöglichkeit hätte von einem KI-System. Was immer wichtig ist an der Stelle, ist die technische Kompetenz auch des Menschen, der es nutzt, zu berücksichtigen und zu schauen: Was funktioniert, und was funktioniert vielleicht auch nicht, wo gibt's Grenzen? Datenschutz und alle Fragestellungen rund um Datenschutz hatten wir schon erwähnt: Das ist natürlich entscheidend, ob man eine Lösung implementieren kann und ob auch Organisationen Sachen unterstützen können. Auch da die Abstufung, dass man bei öffentlichen Arbeitgebern oft noch größere Probleme hat als in Firmen, die vielleicht schon Dinge nutzen wie 365, wie Copilot, so dass man einfach auf bestehende Infrastruktur da auch zurückgreifen kann. Ja, ganz wichtig: Barrierefreiheit. Die Tools, die KI-Tools, die wir nutzen wollen, müssen natürlich auch barrierefrei sein. Das heißt, sie müssen auch mit Screenreadern kompatibel sein, sie müssen auch mit anderer Software, mit Hilfsmittel-Software einfach zusammenspielen können. -------------------------------------------------------------------------------- [00:28:07] FÖRDERUNG: KI ALS HILFSMITTEL IM ARBEITSLEBEN Holger Ross: Im Prinzip zur finanziellen Rahmenbedingung vielleicht noch mal zur Förderung: Für uns ist KI nichts anderes als auch ein weiteres Hilfsmittel im Werkzeugkasten. Das heißt, es wird für uns gesehen – von den technischen Beratern, von den Inklusionsämtern, die häufig Kostenträger sind neben den Reha-Trägern; also die großen Reha-Träger Rentenversicherung, Agentur für Arbeit und Berufsgenossenschaften oder die Inklusionsämter sind am Arbeitsplatz präsent und fördern. Wir sehen das als normales Hilfsmittel: Es kann gefördert werden wie alle anderen Hilfsmittel auch. Bei sogenannten Abomodellen – wir haben ja häufig Abomodelle – dann macht man im Prinzip eine Förderung über einen gewissen Zeitraum, so dass man für zwei Jahre zum Beispiel die Technologie, die KI, das KI-Produkt dann fördern kann. Zukünftig können natürlich auch noch mal verbrauchsabhängige Kosten kommen. Das heißt, wenn man dann Pay per Use – das heißt, wenn Sachen genutzt werden, zahlt man statt des Abo-Modells dann eher den Gebrauch. Aber auch das wird man sicherlich abdecken können über unsere Fördermöglichkeiten. Im Arbeitsleben muss man generell sagen, ist es vielleicht ein bisschen einfacher beziehungsweise ein bisschen flexibler, als wenn man über die Krankenkassen oder im Privatbereich Hilfsmittel benötigt. Weil einfach da die Gelder, die man auch sozusagen dafür verwenden kann, von Arbeitgebern kommen über die Ausgleichsabgabe – und über das System der Ausgleichsabgabe und da entsprechend von uns aus den Inklusionsämtern wiederum dafür genutzt werden können. Danke. Abmoderation: Wir hoffen, der Vortrag hat Ihnen gefallen. Mehr Informationen finden Sie unter sightcity.net/F031010. Vielen Dank und bis zur nächsten SightCity. ================================================================================ Ende des Transkripts – SightCity 2026, Forumsbeitrag F031010