Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – was nun? Forumsbeitrag | SightCity Forum 2026 Referent: Markus Ertel (DBSV – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband) Datum: 28. Mai 2026 Vortrag-ID: F032013 Weitere Informationen: https://sightcity.net/F032013 ────────────────────────────────────────── ── Begrüßung & rechtlicher Hintergrund: UN-BRK, EU-Richtlinie, European Accessibility Act ── Hallo, herzlich willkommen zum Mitschnitt des Forums vom 28.05.2026: „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – was nun?" Referent: Markus Ertel. Viel Spaß mit dem Vortrag, danke. **Markus Ertel:** Hallo, Markus Ertel mein Name, und ich bin heute da zum Thema Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es wurde letztes Jahr in Kraft gesetzt. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass wir neben dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz noch ein zweites Gesetz bekommen haben, und zwar den Medienstaatsvertrag, der uns in die gleiche Richtung bringt. Ich habe heute für alle mit dabei: Welche Historie hat das BFSG? Welche Produkte und Dienstleistungen müssen bis wann barrierefrei sein? Und was bedeutet eigentlich, im barrierefreien Sinne des Gesetzes, dass Verbraucher und Verbraucherinnen ihr Recht durchsetzen können? Und wie unterstützt der DBSV blinde und sehbehinderte Menschen bei diesem Recht? Wenn man sich die Historie anschaut, ist natürlich zuallererst die UN-Behindertenrechtskonvention zu nennen. Mit Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention wird der uneingeschränkte Zugang zu den Themen unter dem Aspekt der Zugänglichkeit garantiert – oder, wie es bei uns in Deutschland heißt, Barrierefreiheit. Das war so, dieser Staatsvertrag, 2009. Das wurde auch in Europa mitgenommen, und man hat gesagt: Wir setzen auch die UN-Behindertenrechtskonvention um. Auf der einen Seite ist dann die Diskussion losgegangen, was man braucht – man hat die Richtlinie für die öffentlichen Stellen gemacht, die seit 2018 barrierefreie Websites der öffentlichen Stellen vorgeschrieben hätte. Auf der anderen Seite hat man diskutiert, wie man die Privatwirtschaft verpflichten kann – und da ist dann der European Accessibility Act im Jahr 2018 verabschiedet worden. Dieser European Accessibility Act ist quasi die Grundlage gewesen für die nationale Umsetzung des EAA – bei uns das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, aber zeitgleich auch im Medienstaatsvertrag. Der Medienstaatsvertrag hat einen besonderen Grund: Medien werden bei uns auch von den Landesmedienanstalten überwacht, und man hat gesagt, es passt besser dazu, und dann hat man das dort mit reingepackt. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist dann im Jahr 2022, im Juni 2022, vom Parlament verabschiedet worden. Es gibt auch eine Verordnung dazu, die noch mal regelt, was im Einzelnen Barrierefreiheit bedeutet. Und auf der anderen Seite hat man auch den Medienstaatsvertrag erneuert – damals mit dem 2. Medienänderungsstaatsvertrag ist das Ganze in Kraft gesetzt worden. Und das Gesetz selbst war so ausgestattet, dass es dann letztes Jahr, am 28.06.2025, in Kraft getreten ist. Und dann darf man sich natürlich die Frage stellen: Das BFSG ist jetzt in Kraft – was nun? ── Zweck des BFSG und Geltungsbereich ── Im Grunde darf man auch mal ganz kritisch auf das Ziel beziehungsweise den Zweck des Gesetzes schauen. Das steht im Paragraph 1 des Gesetzes: im Interesse von Verbrauchern und Nutzern. Was heißt das? Es ist ein Verbraucherrecht, ein Recht, das uns als Menschen, als Privatpersonen, gibt. Das heißt, es ist auf diesen privaten Zweck beschränkt. Das heißt auf der anderen Seite: Wer selbstständig ist, wer in einem Unternehmen arbeitet – zum Beispiel, wenn ich den gleichen Rechner für meine Freiberuflichkeit kaufe –, der profitiert noch nicht von diesem Recht. Das muss man auch klar sagen, das kann man an dieser Stelle auch kritisieren, weil es einfach verwirrend ist und schwierig nachzuvollziehen. Aber es ist einfach so – Verbraucherrecht hat man so umgesetzt. Es geht um die Barrierefreiheit von Produkten, aber auch Dienstleistungen; das Nähere regelt das Gesetz selbst. Es soll das Recht auf Teilhabe in der Gesellschaft damit gestärkt werden. Und es ist auch eine harmonisierte Regelung – das heißt, es gilt nicht nur in Deutschland, sondern jedes Land hat diesen European Accessibility Act, den wir im BFSG umgesetzt haben, in eigenes Recht umsetzen müssen. In Österreich zum Beispiel heißt es nur Barrierefreiheitsgesetz – es gibt also auch andere Gesetze in anderen Ländern, und alle greifen entsprechend auf den Ursprung, den European Accessibility Act, zurück. ── Betroffene Produkte ── Also, wenn man hinschaut, welche Produkte barrierefrei sein müssen: Es ist ein EU-Rechtsakt, wo die Länder der Europäischen Union mit dabei sind. Wenn man anschaut, welche Produkte damit gemeint sind – das ist auch in Paragraph 1 des Gesetzes geregelt, kann man aber auch gleich wieder vergessen, ist nur Gesetzestext –, aber im Grunde steht da drin: Alle Produkte und die nachstehenden Produkte, die ab dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht werden, das heißt, wenn sie ab dem Zeitpunkt verkauft werden, gelten als in den Verkehr gebracht. Also ab letztem Jahr dürfen normalerweise diese Produkte nur noch barrierefrei auf den Markt kommen. Das ist einmal Hardware-Systeme für Verbraucher, inklusive deren Betriebssysteme. Und wenn man dann hinschaut, was das ist: der Computer, der normale Desktop-Computer, natürlich die Tablets, aber auch Smartphones und Smartwatches – also alles, was man hernehmen kann, um nicht nur eine Funktion auszuüben, sondern mehrere Funktionen damit ausüben zu können. Eine Smartwatch kann man natürlich zum E-Mail-Schreiben, zum WhatsApp-Hören, zum Radio-Hören, zum Telefonieren nutzen – es gibt ja auch viele Funktionen, die zum Beispiel die Smartwatch hat. Da zählen vielleicht auch noch andere Dinge darunter, aber es ist immer der Gedanke, dass mehrere Dinge gleichzeitig mit einem Gerät gemacht werden können. Man kann sich vorstellen – bin jetzt kein Gamer –, dass gewisse Gaming-PCs das auch entsprechend bieten können müssen. Danke. Welche Produkte müssen noch auf jeden Fall barrierefrei sein: Das sind die Selbstbedienungsterminals, und dazu gehören auch die Zahlungsterminals. Das sind die Dinge, wo wir unsere Karte reinstecken, die PIN eingeben, oder nur das Smartphone hinhalten – das sind diese Zahlungsterminals. Und alle neuen Zahlungsterminals, die seit letztem Jahr angeschafft wurden, von irgendwelchen Händlern, irgendwelchen Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomiebetrieben, müssten eigentlich ab letztem Jahr auch entsprechend barrierefrei sein. Dann Selbstbedienungsterminals in Verbindung mit BFSG-Dienstleistung, und dazu gehören Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, aber auch entsprechend die Check-in-Automaten – also alles, was in dem Bereich möglich sein muss. **Frage aus dem Publikum:** Sind Geldautomaten auch für die Barrierefreiheit vorgeschrieben, wenn's repariert werden muss? **Markus Ertel:** Nein, nur wenn er neu aufgestellt wird. Wenn er repariert wird, ist das keine Inbetriebnahme. Nur wenn er neu aufgestellt wird. **Frage aus dem Publikum:** Ich hab zu dem Thema mal gehört, das war vor einem Jahr, wo das Gesetz in Kraft getreten ist, dass die alten Bankautomaten, wenn die so lange durchhalten, noch 10 Jahre in Betrieb bleiben dürfen – erst in 10 Jahren müssen die Geldinstitute ihre Automaten barrierefrei umstellen. Die haben also eine der längsten Fristen, die alten Automaten noch nicht umzurüsten oder zu reparieren. **Markus Ertel:** Danke für den Hinweis, wir schauen uns das genauer an – stimmt zum Teil, kommen aber gerne noch drauf, denn da gibt's wirklich, wie gesagt, Übergangsfristen. Dann: Verbraucher-Endgeräte für Telekommunikations- und audiovisuelle Dienste. Das ist natürlich auf der einen Seite die Fritzbox, die irgendwo zu Hause hängt, mit der ich mein privates Telefon auch gehabt habe, aber auch die Smart-TV-Geräte müssen entsprechend Produkte sein, die barrierefrei sind. Das E-Book-Lesegerät – also die Kindle E-Book-Reader, wie sie alle heißen – sind davon betroffen. ── Betroffene Dienstleistungen und der Medienstaatsvertrag ── Und welche Dienstleistungen müssen barrierefrei sein? Man muss bitte auseinanderhalten: Das eine sind die Produkte, das ist das Physische, das man so ein bisschen in der Hand hat, das andere sind die Dienstleistungen. Und die stehen natürlich auch im gleichen Gesetz. Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 gebracht werden – der Sommer, wieder genau das gleiche Datum. Also: Telekommunikationsdienste – das heißt, wenn ich einen Mobilfunkvertrag habe, dann muss dieser Vertrag, diese Dienstleistung, entsprechend auch barrierefrei sein. Das heißt, wenn ich meinen Telekom-Vertrag online verwalten möchte, dann muss dieses Portal auch barrierefrei sein. Dann sind's Fernverkehr zu Lande, zu Luft und zu Wasser – hab ich's beschrieben, steht im Gesetz ein bisschen anders drin –, aber da muss natürlich die Webseite, die Apps und alles, was um das Ticket rum ist, auch entsprechend barrierefrei sein. Und Informationen dazu, was veröffentlicht wird – das heißt, die Seite muss natürlich entsprechend barrierefrei sein, wenn diese Verkehrssachen mit drauf sind. Genau, und auch die Selbstbedienungsterminals im Bereich der Fern- und Nahverkehrssachen – also das heißt, am Bahnsteig, wenn ein Automat steht, wo ich meine Tickets rauslassen kann, der muss, wenn er neu aufgestellt wird, künftig auch barrierefrei sein. Wir haben noch ein paar weitere Dienstleistungen: Bankdienstleistungen für Verbraucher, dann E-Books und die dafür bestimmte Software, und auch Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr – das ist klassischerweise der Online-Shop, aber auch, wenn ich irgendeinen Bezahlvorgang online mache. Der elektronische Geschäftsverkehr – wir haben's gerade gehabt, am Bahnhof, wo wir die Koffer eingesperrt haben, das war nur elektronisch möglich, das ist der elektronische Geschäftsverkehr. Und diese Dienstleistung muss dann auch barrierefrei möglich sein. Wenn man den Medienstaatsvertrag anschaut, dann ist es eigentlich relativ – nur eine Dienstleistung: audiovisuelle Dienste. Denken wir mal an Streamingdienste wie Netflix, Disney Channel, die ganzen Sachen, wo unterschiedliche Angebote gestreamt werden können – auch das ist barrierefrei zu gestalten. Und da hat man natürlich jetzt zwei Ebenen: einmal die Ebene, wo man kauft, wo dieser elektronische Geschäftsverkehr stattfindet – das heißt, ich muss den Kauf tätigen können, aber dann muss auch dieses Portal selbst natürlich barrierefrei sein, das eine ist BFSG. Und das andere ist der Medienstaatsvertrag – das macht das Ganze irgendwie auch nicht einfacher und bleibt ein bisschen kompliziert. ── Ausnahmen und Übergangsfristen ── Welche Ausnahmen gelten? Es gibt natürlich, wie immer im Gesetz, irgendwelche Ausnahmen. Im ersten Moment gibt's die Ausnahme der Kleinstunternehmen – und die sind Unternehmen, aber nur im Bereich der Dienstleistungen, nicht bei Produkten, wenn sie nicht mehr als – wenn sie weniger als 10 Leute beschäftigen und wenn gleichzeitig die Bilanzsumme oder der Umsatz kleiner als 2 Millionen ist. Also das ist quasi die Definition von Kleinstunternehmen, und die sind auch vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausgenommen. Dann gibt es die Ausnahme der grundlegenden Veränderung – das heißt, wenn ich ein Produkt so extrem verändern müsste, dass das ursprüngliche Produkt nicht mehr erkennbar ist, dann spricht man von einer grundlegenden Veränderung. Das muss der Händler oder der Hersteller auch darlegen; da gibt's auch Vorgaben dazu, das ist aber eine Sache, die schwierig zu überprüfen ist – das muss von Amts wegen überprüft werden, ist aber natürlich auch eine gute Möglichkeit. Und wenn ein Unternehmen sich unverhältnismäßig belastet fühlt, muss es das auch darlegen, kann sich quasi freistellen lassen – aber das können sie nicht unbedingt selber sagen, sondern das muss auch festgestellt werden. Dann gibt's Übergangsbestimmungen – da hörten Sie eben schon etwas zum Geldautomaten-Thema, aber im ersten Moment sind es diese Dienstleistungssachen. Also: Produkte, die verwendet werden, Produkte, mit denen Dienstleistungen erbracht werden – jetzt sind wir wieder bei der Gastronomie, wo ich zum Beispiel meinen Kaffee kaufe und dann dieses Zahlungsterminal habe. Das heißt, der Händler darf dieses Zahlungsterminal noch verwenden, wenn er es vor dem 28.06.2025 in Betrieb genommen hat – also wenn es da schon verwendet wurde, darf er es bis zum 27.06.2030 noch verwenden. Wenn's kaputt ist, muss es natürlich ausgetauscht werden, dann braucht man ein neues, barrierefreies Teil. Und dann gibt's die Ausnahme, dass Verträge, die vor dem 28.06.2025 geschlossen worden sind, nicht nachträglich barrierefrei sein müssen. Ich rate jedem, seinen Online-Banking-Vertrag schnell zu kündigen und neu anzulegen, weil dann ist es kein alter Vertrag mehr, sondern ein neuer, und dann muss er barrierefrei sein – ist auch irgendwie widersinnig, unsinnig im Grunde, eigentlich sollte die Bankdienstleistung natürlich jetzt schon entsprechend barrierefrei sein. Es gibt sicherlich auch Dinge, wo diese Regelung Sinn macht, aber ich hab den Sinn dahinter noch nicht erkannt. Bei Selbstbedienungsterminals, die vor dem 28.06.2025 aufgestellt wurden – das ist der Geldautomat, das ist der Ticketautomat, das ist auch das Check-in-Terminal zum Beispiel am Flughafen –, gilt: Das Datum der Inbetriebnahme ist maßgeblich, also das Datum, wo das Teil aufgestellt wurde. Das können wir aber nicht immer nachvollziehen. Also, wenn ein Teil vor achteinhalb Jahren aufgestellt wurde, dann darf es noch sechseinhalb Jahre laufen, also fünfzehn Jahre Laufzeit darf das haben. Man darf also nicht vom Datum 28.06.2025 ausgehen, sondern von dem Datum, wo das Teil aufgestellt wurde – das ist schwierig für uns zu überwachen, deshalb ist immer die Frage, wann genau ist es aufgestellt worden. Im Grunde dürften Geldautomaten natürlich viel früher barrierefrei sein, es gibt ja schon diese Möglichkeiten. Was wird früher sein – das Bargeld verschwunden oder die Geldautomaten dann letztendlich barrierefrei? Lassen wir uns überraschen, wir wissen's nicht. Danke, genau. **Frage aus dem Publikum:** Wie ist es mit Selbstbedienungsgeschäften, müssen die auch barrierefrei sein, wie zum Beispiel diese SB-Geschäfte, wo man nur mit Karte reingeht und keine Bedienung mehr da ist? **Markus Ertel:** Nein, nein, die müssen nichts barrierefrei sein – Selbstbedienungsterminals sind im Bereich, wo die Dienstleistung barrierefrei sein muss, das sind Bankdienstleistungen, das sind die Dienstleistungen im Fernverkehr, darauf ist es beschränkt. Ein Einkauf, ein Wareneinkauf, ist keine Dienstleistung. Aber im Grunde muss der elektronische Geschäftsverkehr – also wenn er das über eine App steuert, muss die App barrierefrei sein. Es ist auch nicht durchgängig einfach, den Ansatz zu finden, wo macht's barrierefrei – gesetzlich gibt's hier keine Vorgaben, was greift. Was jetzt gerade Thema ist: Ich bin gerade ein bisschen am Ausprobieren, auch bei Sachen wie dem REWE-Shop, der auch nach Hause liefert, oder solche Sachen, wo wir einfach den Mehrwert haben, dass das jetzt künftig auch barrierefrei sein muss – natürlich auch jeder andere Online-Shop, aber alles, was quasi auch zum Einkaufen dient. Ich denk jetzt mal an Lieferando.de oder auch an den Lieferservice von Jura – solche Sachen müssen auch, weil es im elektronischen Geschäftsverkehr abläuft, jetzt schon barrierefrei sein. **Moderation:** Ein Moment, ich geb Ihnen's Mikro – aber hier war auch noch eine andere Frage, oder ist das gezielt auf die Frage noch eine Antwort? **Frage aus dem Publikum:** Nein, ich wollte mal sagen: Für die Blinden – ich weiß, dass Knuspr im Moment Probleme hat, ihre Barrierefreiheit zu gestalten. Wer bei Lydias Welt auf die Homepage geht – die ist auch blind und macht Internet-Recherchen –, die knuspr.de-Seite ist wohl nicht barrierefrei und hält sich nicht an diese Kriterien. Da müsst ihr dann gucken, dass ihr Druck machen könnt bei der Firma Knuspr, wenn ihr eure Lebensmittel bestellen wollt. **Markus Ertel:** Ja, okay. Dann hab ich hier aber noch eine Frage. **Frage aus dem Publikum:** Ich glaube, du hast sie eben schon gesagt, ich will trotzdem noch mal nachfragen: Barrierefrei bei so Zahlungsterminals – reicht das, wenn ein Laden dann Apple Pay oder Google Pay anbietet, oder was heißt barrierefrei in dem Zusammenhang – muss das Terminal selbst dann irgendwie eine Sprachausgabe haben? Wie weit geht die Definition von barrierefrei? **Markus Ertel:** Das wäre jetzt die nächste Folie, gehen wir gleich drauf ein – aber gute Überleitung, danke. [Im Hintergrund ist eine Durchsage zum Ausstellungsschluss zu hören, zunächst auf Deutsch, dann auf Englisch:] „Bitte beachten Sie, dass die Messe heute um 18 Uhr schließt. Falls Sie noch zum Bahnhof möchten, empfehlen wir Ihnen, sich langsam auf den Weg zu machen. Die letzte Tour zum Bahnhof geht um 18:10 Uhr. Vielen Dank für Ihren Besuch und einen angenehmen Heimweg." **Moderation:** Ja, so, jetzt wissen alle Bescheid, und Markus, du kannst weitermachen. **Markus Ertel:** Ja, also – das geht natürlich sehr tief rein. Es müssen Standards erfüllt werden, es müssen Normen erfüllt werden, aber die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt das im Detail vor, und jetzt speziell zur Frage: Was muss denn ein Zahlungsterminal haben? Das ist unter den zusätzlichen Bestimmungen für Zahlungsterminals geregelt. Und da steht zum Beispiel drin – natürlich alles im Zwei-Sinne-Prinzip, versteht sich von alleine, dass auch die Standards eingehalten werden –, aber speziell bei Zahlungsterminals braucht's eine Kopfhörerbuchse, also die normale Klinke, ist hier gefordert, um, ähnlich wie beim Geldautomaten, einstecken zu können, damit nicht jeder hört, was ich bezahle, sondern damit ich einfach auch im geschützten Modus diesen Zahlvorgang machen kann. Das ist gefordert und sollte auch umgesetzt werden – ich hab's aber noch bei keinem einzigen Zahlungsterminal gesehen und erlebt. Das ist die Realität, also die gehen aktuell an der Entwicklung alle noch am Gesetz vorbei, beziehungsweise an der Verordnung vorbei, und da lohnt sich's auch mal reinzuschauen. Wir haben jetzt nicht die Zeit, im Detail reinzuschauen, aber speziell bei Zahlungsterminals ist es schon so, dass sie natürlich auch einen Modus brauchen, der dann auf einmal mit Sprachausgabe arbeitet oder auf inverse Darstellung umstellt – die großen Symbole sind sowieso gefordert. Also alles, was hier mit drin ist, muss auch an diesen Geräten erlebbar sein. Die müssen es umsetzen und müssen es dann normalerweise auch in einer CE-Erklärung, Konformitätserklärung, bestätigen – also CE-Zeichen aufs Produkt, aber dann auch in der CE-Erklärung noch mal entsprechend aufführen. Es gilt hier sehr stark die EN 301 549 – man kennt's von Webseiten, also alles, was Online-Shops, Webseiten sind, oder auch im App-Bereich, läuft, aber künftig auch Smartphones und auch Zahlungsterminals werden künftig in dieser Norm mitgeregelt. Da hat man bereits eine bestehende Norm, an der eigentlichen Norm wird aktuell auch noch gearbeitet, man erwartet sie noch im Laufe des Jahres. Es wird sich ein bisschen was verändern, zum Teil zum Positiven, zum Teil einfach aus der Notwendigkeit heraus, dass man geschaut hat, was überhaupt Sinn macht. Aber es gibt die Anforderung: Einmal ist das Produkt benannt im Anwendungsbereich, und dann ist es auch noch mal in einer Verordnung geschrieben, wie das Ganze entsprechend barrierefrei sein muss. Im Grundsatz ist es ähnlich wie beim Behindertengleichstellungsgesetz: Es gelten die normalen Grundsätze der Barrierefreiheit, also es muss ohne besondere Erschwernis alleine – und wie war das andere – einfach bedienbar, auffindbar, nutzbar sein. Und ich darf natürlich auch meine entsprechenden Hilfsmittel mitbringen dürfen. So fügt sich das Ganze zusammen, ist natürlich in der Verordnung noch viel, viel tiefgreifender geschrieben, aber im Grunde: Es muss für uns nutzbar sein, sonst bringt einem das Ganze nichts. **Moderation:** Hier ist eine Frage im Chat. Markus, darf ich dir kurz vorlesen? – Ja, gerne, ja gerne. Müssen Anmeldeformulare für Veranstaltungen auf einer Homepage barrierefrei sein, auch wenn in dem Zuge noch kein Zahlungsverkehr erfolgt? Man kann aus dem digitalen Raum auch Fragen stellen – das war die Frage, Entschuldigung. **Markus Ertel:** Ein Anmeldeformular müssen wir uns mal genauer anschauen – gerne, zum Schluss die E-Mail-Adresse mal des Formulars schicken, und von welcher Seite das her ist, müssen wir uns anschauen, kann ich jetzt aus dem Stand nicht sagen. Wenn's natürlich eine öffentliche Stelle ist, dann ist auch jedes Formular, egal ob's für Anmeldung ist oder sonst irgendwas, barrierefrei zu sein. Wenn's eine Anmeldung bei einem privaten Veranstalter ist, muss man's anschauen, in welchem Zusammenhang das Ganze dann auch genutzt wird. **Moderation:** Danke, danke. ── Rechte durchsetzen: Marktüberwachungsstelle, MLBF und Schlichtungsstelle ── **Markus Ertel:** Wir können [nun dazu kommen, wie] Rechte durchgesetzt werden können – also, was heißt es, wenn's barrierefrei sein muss, es ist aber nicht barrierefrei? Dann habe ich als Verbraucher jetzt Rechte bekommen. Einmal gibt es die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – die ist letztes Jahr gegründet worden, ist noch nicht so richtig sichtbar geworden, es gibt noch keine Webseite von denen, aber man kann bei denen schon einen Antrag auf Prüfung stellen. Und das würde ich auch jedem empfehlen, bevor man sich lange ärgert und der Webseite lange zurückmeldet und zehnmal hin und her schreibt und es passiert trotzdem nichts – einfach einen Antrag auf Prüfung stellen. Das Schlagwort ist MLBF – Marktüberwachung Länder und Barrierefreiheit, der MLBF. Wenn man die unter dem Stichwort sucht, findet man auf dem Portal Sachsen-Anhalt die Kontaktdaten; wer sie braucht, kann sie auch bei uns bekommen. Anträge sind aktuell noch formlos möglich, ich denke, dass irgendwann noch mal auch ein Antragsformular kommt. Dann kann man auch noch niederschwellig einen Antrag auf Schlichtung stellen – das heißt, die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wartet sogar schon auf Anträge von Betroffenen. Wenn jemand einen Online-Shop ärgert, kann man Antrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle stellen; die müssen aber auch die Marktüberwachungsstelle mitnehmen. Man hat aktuell mal angedeutet, dass dieses Beitreten zu dem Verfahren aktuell noch ein bisschen Thema ist, wo sie klären müssen – aber grundsätzlich kann auch eine Schlichtung bei der Schlichtungsstelle nach § 16 BGG gestellt werden, die uns bisher schon hilft bei Problemen von öffentlichen Stellen, die Barrierefreiheit herzustellen. Wer sich unsicher ist und sagt, ich weiß es nicht, ist es jetzt BFSG, ist es BGG – also Behindertengleichstellungsgesetz – oder Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Stellt einfach einen Antrag bei der Schlichtungsstelle nach § 16 BGG. Und wer vorher schon bei einer öffentlichen Stelle gemeldet hat und vier Wochen wartet, wenn das nicht zufriedenstellend geklärt wurde, dann kann man jederzeit, egal was es ist, einen Antrag auf Schlichtung stellen. Bei den Produkten oder Dienstleistungen nach Medienstaatsvertrag gibt es aktuell die Möglichkeit, direkt bei der entsprechenden Landesmedienanstalt einen Antrag zu stellen. Wir werden auch das auf unserer Homepage verlinken – wir haben da erst letzte Woche Kontakt gehabt, es gibt quasi ein Suchformular, wo man den Namen des Mediendienstleisters eingibt und dann findet man, welche Landesmedienanstalt entsprechend zuständig ist. **Frage aus dem Publikum:** Die Landesmedienanstalt für Hessen müsste Kassel sein. **Moderation:** Jetzt noch mal bitte – die Landesmedienanstalt für Hessen müsste Kassel sein? **Frage aus dem Publikum:** Ja. **Markus Ertel:** Ah, ja, okay, danke. ── Die Arbeit des DBSV ── **Markus Ertel:** Was macht der DBSV in dem Bereich? Wir arbeiten an der Normung mit, wir testen als Verband auch die Durchsetzungswege – wir müssen erst mal schauen, funktioniert das Ganze. Wir machen das als Verband mit Verbandsanträgen, aber auch wir haben Privatpersonen, die sagen: Okay, es ärgert mich das, ich melde jetzt – ich übrigens auch schon ein bisschen was gemeldet –, einfach damit diese Durchsetzungswege auch bekannt werden, dass die auch – wie fühlen die sich an, wie gut sind die, sind die auch wirkungsvoll. Dann erklären wir Fragen zu einer wilden Durchsetzung, es kommt jemand, sagt: Ich weiß es nicht, ist dieses Produkt nicht sowieso schon – dann bemühen wir uns, hier Antworten zu finden, und schauen, dass er einfach seinen Antrag dann auch stellen kann. Wir haben ja bisher schon immer eine Grundlagen- und auch einen Praxis-Workshop bei Ihren Melden [den öffentlichen Stellen] angeboten, für die öffentlichen Stellen, und weiten den aktuell gerade aus, einfach nur mal das Thema BFSG mit hinzuzunehmen, weil es bei Ihren Melden an sich ein Thema ist, das uns schon sehr, sehr lange beschäftigt, aber jetzt natürlich auch mit BFSG. Und alle Probleme, die wir feststellen bei der Durchsetzung, fließen natürlich im Endeffekt wieder in die politische Arbeit des DBSV mit ein – also wir merken, wo es dann fehlt, wir gehen mit den Leuten in Kontakt, wir sind auch in entsprechenden Gremien mitbeteiligt, zum Beispiel bei der Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, die einen Beirat hat – da sind wir natürlich als DBSV auch mit vertreten. Und bei uns fragen auch Unternehmen an, auf dem Weg zur Barrierefreiheit, aber auch zur Nutzerfreundlichkeit. Wir haben zum Beispiel dann einen Usability-Pool, mit dem wir Leute vermitteln, die dann wiederum als blinde und sehbehinderte Nutzer diese Produkte ausprobieren und Rückmeldungen geben, damit es im Endeffekt für uns dann gut barrierefrei wird. Ja, genau, danke. ── Weitere Fragen, Sanktionen und Abschlussappell ── **Moderation:** Aufgrund der Zeit kann ich noch bei Fragen mitnehmen – aber es darf natürlich im Nachgang jeder auch an digital-barrierefrei@dbsv.org eine E-Mail schreiben und seine Fragen direkt an uns richten. Wir bemühen uns natürlich, sehr zeitnah zu antworten und auch die entsprechenden Antworten zu finden – aber jetzt die Fragen aus dem Plenum, beziehungsweise auch die, die online gestellt werden, danke. Okay, gibt es noch Fragen? Erstmal ganz herzlichen Dank, Markus, für die vielen Informationen. Gibt es noch Fragen von Ihnen? Gibt es noch Fragen im Chat? Ja, da ist noch eine, hier ist noch eine im Plenum, ja. **Frage aus dem Publikum:** In wieweit wird es geahndet, oder bestraft, wenn etwas nicht barrierefrei ist? Ist es unterschiedlich, wird es von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt, wie sieht es aus? **Markus Ertel:** In Deutschland ist vorgesehen, dass die Marktüberwachungsstelle mit dem Dienstleister oder mit dem Hersteller in Kontakt gehen muss und mit dem das Thema klären muss. Da gibt's Eskalationsstufen, und es kann auch so weit gehen, dass dieses Produkt oder die Dienstleistung nicht mehr angeboten werden darf. Das heißt, es gibt schon Druckmittel, es gibt auch Geldstrafen, Sanktionen – ich hab's gelesen, es gefällt mir natürlich nicht so gut: Der Leiter der Marktüberwachungsstelle hat geschrieben, dass ein Marktverbot natürlich die letzte Stufe sein wird, aber wie wirkungsvoll diese Durchsetzung vorher sein wird, muss ich natürlich erst noch zeigen. Aber es gibt natürlich Möglichkeiten von Staats wegen, hier einzugreifen und zu sagen, das passt so nicht. Was natürlich auch passiert, ist, dass Wettbewerber draufschauen, dass zum Beispiel ein Anbieter X sagt: Ich hab jetzt alles barrierefrei gemacht, der andere hat's noch nicht – dann ist das ein Wettbewerbsvorteil, das heißt, ich hab mehr Geld investieren müssen, um's barrierefrei zu bekommen, und jetzt überzieh ich den anderen einfach mal mit einer Unterlassungsklage. Da gibt's auch schon – es gibt natürlich auch schon Fälle, die einfach sehen, der hat einen Online-Shop und der hat noch keine Information zur Barrierefreiheit auf der Webseite veröffentlicht, und überzieht ihn dann deshalb schon mit der Klage, obwohl er gar nicht überprüft hat, ist er barrierefrei oder nicht barrierefrei. Also muss man auch aufpassen, aber grundsätzlich gibt's dann schon Marktmachtstellung und auch Verbände, die diese Verbraucherrechte durchsetzen können. Wir haben auch die Möglichkeit, hiermit einzugreifen, da sind wir natürlich auch am Überlegen, was das erste große Thema sein könnte, wo wir als Verband mal zuschlagen und sagen: Wir holen uns das Recht jetzt. Aber im ersten Moment ist es ja auch eine Chance, in Kommunikation zu gehen und zu sagen: Leute, ich hab das Recht, aber ich möchte mit euch zusammenarbeiten – das heißt, mein Ziel ist, dass ein barrierefreies Produkt rauskommt, wir unterstützen euch natürlich auf dem Weg dazu. Und da ist natürlich dieses Barrieren-Melden eines der vielen Sachen. Also ich würde es nicht unbedingt empfehlen, gleich loszumarschieren – und das Recht hat jeder, einen Antrag auf Prüfung bei der Marktüberwachungsstelle zu stellen –, sondern erst mal zu sagen: Leute, eigentlich wollte ich bei euch Geld ausgeben, ich kann's einfach nicht, weil euer Online-Shop nicht barrierefrei ist. Was tun wir jetzt? Ich habe zum Beispiel das Hauptmenü, kann ich nicht bedienen, oder das sehe ich in der Sicht, die Kontraste sind so schwach, dass ich's einfach nicht erkenne. Also man darf dann schon auch reingrätschen und sagen: Leute, so geht es nicht – aber einfach, ja, und dieses Zusammensehen und mehr als miteinander sehen, die Dinge jetzt gemeinsam zu entwickeln, weil bisher wurden wir ja oftmals nicht berücksichtigt. **Moderation:** Hier ist noch eine Frage. **Frage aus dem Publikum:** Bei der Sparda-Bank – da war ich früher dabei, und dann konnte ich kein Online-Banking machen, das ging einfach nicht, war einfach nicht barrierefrei, konnte ich nicht machen. Haben die gesagt: Ja, dann müssen Sie die Bank wechseln. Habe ich auch gemacht, bin bei der Postbank jetzt, da machen die alles für mich – also weil die ja irgendwie noch bestimmt Einkommen dann, das machen die entsprechend, Beweisungen, sonst was, wo man sonst ja auch online-mäßig machen kann. Aber mittlerweile hat die Sparda-Bank ihr ganzes Online-System so verbessert, hab ich mal gehört – [Hinweis: Dieser Abschnitt konnte aufgrund der Tonqualität nicht zuverlässig transkribiert werden; es ging um eine Zeitschrift, in der über die Verbesserung berichtet wurde] –, dass das jetzt so vollständig blindenfreundlich gemacht wurde, dass es jetzt wieder möglich wäre, das dort zu machen. Aber das ist das BFSG – also es wirkt schon ein bisschen, vor allem bei Banken. **Markus Ertel:** Die Banken haben schon ein bisschen nachgezogen – wir haben auch vonseiten des Verbands Kontakt zu den Volksbanken und Raiffeisenbanken, den Genossenschaftsbanken, dazu auch Kontakt zu den Sparkassen, wir machen zu anderen Instituten Kontakt – also die versuchen jetzt schon, in die Pötte zu kommen. Natürlich gibt's noch viele Sachen, die noch nicht barrierefrei sind, aber nach und nach müssen die auch – das müssen sie einfach noch mehr anpacken. Aber da wirkt sich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schon aus, eines der Themen, ja. Gibt es weitere Fragen? Ja. Und jetzt ist es auch 18 Uhr, ja – ich denke, wir sind alle vom Tag auch erschlagen und auch jetzt noch mal so mit diesen ganzen Informationen. Ich hab noch einen Appell, ja bitte: Einfach hingehen und sagen, bevor mich in einem Shop ein Produkt irgendwas nervt, bitte draufgehen und mit den Leuten sprechen, mit dem Geschäft vor Ort sprechen. Wenn ein Geschäft neu aufgemacht hat, fragt: Wie lange ist das Gerät schon im Einsatz, ist es neu – sich das aufschreiben, wie das Gerät heißt. Es muss ja nicht der Händler vor Ort der Böse sein, sondern dem wurde das einfach verkauft, und der meint, es wäre gut, es wäre nutzbar. Das gibt's beim DBSV sehr gerne, mir möchten aber auch die Erfahrungen, die aus dem Barrieren-Melden oder aus der Antragstellung, Schlichtungsstelle gemacht werden, gerne sammeln. Das heißt, wenn jemand eine spannende Erfolgsgeschichte zu erzählen hat oder einen Frustmoment, einfach kurz aufschreiben, wie der Sachverhalt war – wir können natürlich auch nicht zaubern, aber wir können das aufnehmen und für uns ein bisschen sortieren und sagen, wo liegen denn die ganzen Problemlagen. Und das ist meine Bitte an alle, wir hören aber auch da draußen, die heute zuschauen: Einfach trauen, bei uns melden, und gemeinsam schauen wir dann, dass die Rechte, die uns eigentlich vom Gesetz jetzt zugesprochen worden sind, auch erlebbar werden. Danke schön. Wir hoffen, der Vortrag hat Ihnen gefallen. Mehr Informationen finden Sie unter sightcity.net/F032013. Vielen Dank und bis zur nächsten SightCity. ────────────────────────────────────────── Mehr Informationen: https://sightcity.net/F032013