Teilnahme­­­bestimmungen

I. BESONDERE TEILNAHMEBEDINGUNGEN (BTB) SIGHTCITY 2026

§1 Titel der Veranstaltung

SightCity – Internationale Messe für Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen.

§2 Veranstalter

SightCity GmbH
Talweg 2
58239 Schwerte
Geschäftsführung / Kontakt: Dagmar Krutzki
Telefon:

+49 (0) 2304 205 901


E-Mail: info@sightcity.net
(nachfolgend „Veranstalter”)

§3 Veranstaltungsort und -form

(1) Präsenz: Kap Europa, Osloer Straße 5, 60327 Frankfurt am Main, Germany

(2) Online: www.sightcity.net (Ausstellerprofil, Produktverzeichnis, Programm, digitaler Katalog, Nachnutzung)

(3) Form: Hybride Fachmesse bestehend aus Präsenzteil mit verpflichtendem Online-Auftritt für alle Aussteller.

(4) Mindestinhalt des Online-Auftritts sind die vollständigen Kontaktdaten des Ausstellers, zu hinterlegen im Reservierungssystem.

§4 Dauer, Aufbau- und Öffnungszeiten, Abbau, Online-Nachlauf

(1) Präsenzmessetage 2026:

  • Mittwoch, 27.05.2026: 10:00–18:00 Uhr
  • Donnerstag, 28.05.2026: 10:00–18:00 Uhr
  • Freitag, 29.05.2026: 10:00–16:00 Uhr

(2) Aufbau: Dienstag, 26.05.2026 ab 10:00 Uhr bis Mittwoch, 27.05.2026, 09:00 Uhr. Ein früherer Zugang ist nur nach vorheriger Genehmigung bis 1 Tag vor Messestart möglich.

(3) Standbesetzung: Der Aussteller ist grundsätzlich verpflichtet, seinen Stand während der gesamten Besucheröffnungszeiten zu besetzen. Kurzzeitige Abwesenheiten bis zu 2 Stunden liegen in der alleinigen Verantwortung des Ausstellers.

Unbesetzte Stände: Ist ein Stand ohne vorherige Abmeldung länger als 4 Stunden unbesetzt oder wird dauerhaft nicht betrieben, gilt dies als vorzeitiger Abbau im Sinne von Absatz (4). Der Veranstalter kann solche Stände zum Ende des jeweiligen Messetages schließen und Sanktionen gemäß Anlage 4 verhängen.

Die Sicherung von Exponaten und Standausstattung obliegt ausschließlich dem Aussteller. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung oder Aufsichtspflicht.

(4) Abbau: Freitag, 29.05.2026, 16:00–22:00 Uhr. Vorzeitiger Abbau ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. Der entsprechende Antrag muss mindestens 5 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Unbefugter vorzeitiger Abbau kann eine Vertragsstrafe gemäß Anlage 4 zur Folge haben.

(5) Online-Nachlauf und Sichtbarkeit:

  • Aussteller des aktuellen Veranstaltungsjahres bleiben bis zum 31. Dezember desselben Jahres online sichtbar
  • Bereits für das Folgejahr zugelassene Aussteller können vorab mit der Kennzeichnung „(vorläufig)” erscheinen
  • Zum 1. Januar des Folgejahres erfolgt die Löschung der Profile nicht zugelassener Vorjahresaussteller
  • Anpassungen oder Sperrungen von Inhalten sind aus technischen, sicherheitsbezogenen, rechtlichen oder Compliance-Gründen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit möglich

(6) Änderungen der genannten Zeiten bleiben aus zwingenden Gründen vorbehalten. Zumutbare Anpassungen begründen keine Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz.

(7) Online-Verfügbarkeit:

  • Die Online-Plattform ist grundsätzlich 24/7 verfügbar
  • Geplante Wartungsarbeiten mit längeren Ausfallzeiten (mind. 24h) werden mindestens 48 Stunden vorher angekündigt
  • Bei ungeplanten Ausfällen werden diese schnellstmöglich behoben und Aussteller nach spätestens 24 Stunden informiert

(8) Datenlieferung: Aussteller können ihre Online-Inhalte während des gesamten Messejahres (ab Buchung bis 31.12. des Veranstaltungsjahres) liefern und ändern. Werden die Mindestangaben (Firmenkontaktdaten) nicht bereitgestellt, kann dies zu eingeschränkter Online-Sichtbarkeit führen.

(9) Online-Support: Technischer Support für die Plattform ist während der Messetage von 8:00-20:00 Uhr verfügbar.

§5 Beteiligungspreise, Leistungsumfang, Preisbestandteile, Mitaussteller, Ermäßigungen, Start-Up-Bereich

(1) Buchungsumfang: Jede Teilnahme umfasst als Mindestbestandteile das Online-Basis-Paket gemäß Anlage 1. Hauptaussteller buchen zusätzlich eine Präsenz-Standfläche gemäß Anlage 5.

(2) Preisbestandteile Hauptaussteller (verpflichtend): Grundgebühr, Standflächenpreis gemäß Anlage 5, Energiepauschale 5 EUR/m², Entsorgungspauschale 5 EUR/m². Optional buchbar sind Paket-Upgrades Medium/Deluxe sowie weitere Zusatzleistungen.

(3) Preisbestandteile Mitaussteller: Grundgebühr, Mitausstellerpauschale 100 EUR sowie optionale Zusatzleistungen und Upgrades, soweit für Mitaussteller vorgesehen.

(4) Inklusivleistungen: Jeder Aussteller (Haupt- oder Mitaussteller) erhält 2 Ausstellerausweise, das Online-Basis-Paket sowie einen Grundeintrag im Printkatalog bestehend aus Firmenname, Standnummer und bis zu 3 Produktkategorien. Jede zusätzliche Produktkategorie kostet 25 EUR. Ein erweiterter Katalogeintrag mit Adresse und Kurzbeschreibung ist für 49 EUR erhältlich.

(5) Zusätzliche Ausstellerausweise für Hauptaussteller: Je angefangene 5 m² Standfläche über 10 m² hinaus berechtigt zu einem weiteren kostenlosen Ausweis. Darüber hinausgehende Ausweise sind kostenpflichtig.

(6) Ausstattung: Jeder Stand verfügt über einen Standard-Stromanschluss inklusive üblichem Verbrauch sowie Basis-Mobiliar bestehend aus 1 Tisch und 2 Stühlen pro 5 m² Standfläche. Mehrbedarf oder Spezialanschlüsse sind gesondert zu bestellen und werden gemäß Angebot abgerechnet. Nicht genehmigte Fremdaufbauten können untersagt werden.

(7) Mehrfach- und Zusatzstandflächen: Aussteller können nebeneinanderliegende Stände buchen, um daraus eine zusammenhängende Fläche zu bilden. Die größte Standfläche wird zu 100% des Listenpreises berechnet. Weitere zusammenhängende Flächen desselben Hauptausstellers erhalten einen Rabatt von 15% (85% des Listenpreises). Satellitenstände in anderen Messebereichen oder gegenüberliegende Stände sind nicht zulässig.

(8) Ermäßigungen:

  • Gemeinnützige Verbände, Vereine und Institutionen erhalten 30% Ermäßigung auf Standflächenpreise und Online-Pakete bei entsprechendem Nachweis
  • Start-Up-Bereich: 15% Ermäßigung auf den Standflächenpreis für Unternehmen mit einem Alter von maximal 3 Jahren zum Anmeldedatum bei entsprechendem Nachweis
  • Eine Kumulation von Ermäßigungen ist nicht möglich; es gilt die jeweils günstigste Einzelermäßigung
  • Ermäßigungen gelten nicht für Fremdleistungen

(9) Spätbucher-Zuschlag: Ab dem 01.04.2026 (Stichtag gemäß Anlage 2) wird ein Zuschlag von 10% auf Standflächen- und Paketpreise erhoben. Ein Printkatalog-Eintrag kann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gewährleistet werden.

(10) Nichtgenutzte Paketbestandteile: Bei Nicht- oder verspäteter Lieferung von Inhalten durch den Aussteller gemäß den Fristen in Anlage 2 besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Übertragung nicht genutzter Paketbestandteile. Kulanzregelungen erfolgen freiwillig.

(11) Spezialflächen und Sonderzuordnungen: Bereiche wie „Gemeinnützig”, „Start-Up” oder „Fokus Mobilität” erfordern entsprechende Nachweise. Bei Wegfall der Voraussetzungen erfolgt eine Ersatzflächenzuteilung ohne Schadensersatzanspruch.

§6 Abrechnung und Zahlungsbedingungen

(1) Begriffsdefinitionen: Das Veranstaltungsjahr umfasst das „Frühfenster” bis zum 31.12.2025. Der „Rechnungsstart” erfolgt ab dem 02.01.2026.

(2) Abrechnungsmodelle:

Modell A – Dreistufige Abrechnung (für Aussteller mit Vorjahresteilnahme und Sitz innerhalb Europas):

  • Teilrechnung 1: 50% des Beteiligungspreises (Präsenz + Online) ab Rechnungsstart oder Zulassung
  • Teilrechnung 2: Restliche 50% zuzüglich bis dahin bestätigter Zusatzleistungen circa 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  • Abschlussrechnung: Nach der Veranstaltung für verbrauchsabhängige Leistungen und Nachträge

Modell B – Zweistufige Abrechnung (für alle übrigen Aussteller):

  • Teilrechnung 1: 100% des Beteiligungspreises (Präsenz + Online) ab Rechnungsstart oder Zulassung
  • Teilrechnung 2: Bis dahin bestätigter Zusatzleistungen circa 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  • Abschluss-/Folgerechnung: Nachträglich bestellte Leistungen

Besondere Hinweise: Bei Zulassung vor Rechnungsstart entsteht noch keine Zahlungsverpflichtung. Der Online-Status bis Ende des Frühfensters wird als „(vorläufig)” gekennzeichnet.

(3) Fälligkeit: Alle Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.

(4) Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie eine Mahnpauschale von 10 EUR je Mahnstufe erhoben. Nach der zweiten erfolglosen Mahnung kann eine Neuvergabe der Standfläche oder Deaktivierung des Online-Profils erfolgen, wobei die Zahlungspflichten bestehen bleiben. Eine Standfreigabe erfolgt nur nach Ausgleich aller fälligen Rechnungen.

(5) Aufrechnung und Zurückbehaltung: Diese sind nur nach Maßgabe der ATB §§6, 21 zulässig.

(6) Währung und Steuern: Alle Preise verstehen sich in EUR zuzüglich Umsatzsteuer, sofern anwendbar. Das Fehlen einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann eine Bruttorechnung zur Folge haben.

(7) Reservierungsverfahren: Reservierungen außerhalb der Vorreservierungsphase (nach dem 30.10.2025) ohne verbindliche Buchung werden nach 14 Tagen automatisch vom System gelöscht und die Stände wieder freigegeben. Die Schaltung der Ausstellerseite erfolgt erst nach verbindlicher Buchung. Anmeldungen mit erkennbarer Blockierungsabsicht ohne ernsthafte Ausstellungsintention können abgelehnt oder widerrufen werden, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen.


II. ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN (ATB)

§1 Vertragsgrundlagen und Rangfolge

(1) Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen (Teil II – „ATB”) regeln die grundlegenden Rechte und Pflichten zwischen der SightCity GmbH als Veranstalter und dem Aussteller im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Fachmesse „SightCity” einschließlich aller hybriden und digitalen Bestandteile.

(2) Ergänzend gelten die jeweiligen Besonderen Teilnahmebedingungen des Veranstaltungsjahres (Teil I – „BTB”), die variable Parameter wie Termine, Fristen, Preise, spezifische Formate und Jahresbesonderheiten konkretisieren.

(3) Integraler Bestandteil des Vertrags sind ferner die als „Anlagen” bezeichneten Dokumente:

  • Anlage 1: Online-Paketleistungen (Basis/Medium/Deluxe)
  • Anlage 2: Wichtige Termine und Rücktrittsbedingungen SightCity 2026
  • Anlage 3: Technische Richtlinien
  • Anlage 4: Vertragsstrafen, Sanktionen und Verfahrensregelungen
  • Anlage 5: Preisübersicht

(4) Individuelle schriftliche Vereinbarungen in Textform haben Vorrang vor diesen allgemeinen Bestimmungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Ausstellers finden keine Anwendung, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich bestätigt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

(5) Rangfolge bei Widersprüchen:

  • Individuelle Vereinbarungen
  • BTB (Teil I)
  • ATB (Teil II)
  • Anlagen in der Reihenfolge: Anlage 5 (Preisübersicht), Anlage 2 (Termine und Rücktrittsbedingungen), Anlage 3 (Technische Richtlinien), Anlage 4 (Vertragsstrafen), Anlage 1 (Online-Paketleistungen)

(6) Spezialregelungen haben Vorrang vor generellen Regelungen. Bei gleichrangigen Spezialregelungen entscheidet die sachlich näher bezogene Bestimmung.

(7) Änderungen an BTB oder Anlagen innerhalb von 30 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen nur aus sachlich erforderlichen Gründen wie behördlichen Anordnungen oder Sicherheitsanpassungen und werden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Aussteller nicht binnen 5 Werktagen und ist die Änderung zumutbar, gilt sie als akzeptiert. Bei Unzumutbarkeit steht dem Aussteller nach einem Nachbesserungsversuch ein Rücktrittsrecht hinsichtlich des betroffenen Vertragsteils zu; bereits gezahlte Entgelte werden insoweit anteilig erstattet.

(8) Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie entsprechende Organisationen und Körperschaften. Mit der Anmeldung bestätigt der Aussteller seine Unternehmereigenschaft.

(9) Maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch. Etwaige Übersetzungen dienen ausschließlich der besseren Verständlichkeit.

§2 Begriffsbestimmungen

(1) „Aussteller”: Vertragspartner des Veranstalters, umfasst sowohl Hauptaussteller als auch zugelassene Mitaussteller.

(2) „Hauptaussteller”: Der anmeldende primäre Vertragspartner für eine Standfläche.

(3) „Mitaussteller”: Unternehmen, das auf der Fläche des Hauptausstellers mit eigenem Auftritt vertreten ist (eigenes Logo, Produkte, Personal) und vom Veranstalter zugelassen wurde.

(4) „Digitale Plattform” / „Online-Auftritt”: Gesamtheit der vom Veranstalter bereitgestellten Online-Funktionen einschließlich Ausstellerprofil, Produktdarstellungen, Katalogeinträge, Programm-, Medien- und On-Demand-Bereiche.

(5) „Veranstaltungsjahr”: Das Kalenderjahr, in dem der Präsenzteil der Messe stattfindet.

(6) „Frühfenster”: Zeitraum bis einschließlich 31. Dezember des Jahres vor dem Veranstaltungsjahr (konkrete Jahresangaben in BTB/Anlage 2).

(7) „Zusatzleistungen”: Über die Inklusivleistungen hinaus bestellbare Leistungen wie Medien-Upgrades, Technik, Branding, Möblierung oder Sponsoring.

(8) „Technische Richtlinien”: Verbindliche Vorgaben zu Sicherheit, Standbau, Stromversorgung, IT-Infrastruktur, Brandschutz und Logistik gemäß Anlage 3.

(9) „Vertragsstrafen, Sanktionen und Verfahrensregelungen”: Katalogisierte Pflichtverletzungen und zugeordnete Maßnahmen bzw. Strafbeträge gemäß Anlage 4.

§3 Vertragsschluss und Zulassung

(1) Anmeldungen können nur über das Reservierungssystem (https://sightcity.net/admin/index.php) getätigt werden. Der Aussteller kann zunächst reservieren, muss aber bei Buchungen nach dem 30.10.2025 innerhalb von 14 Tagen die Buchung im System verbindlich abschließen. Die Anmeldung stellt ein bindendes Angebot dar. Der Aussteller hält sich 30 Tage an dieses Angebot gebunden.

(2) Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher oder elektronischer Zulassung bzw. Bestätigung durch den Veranstalter zustande.

(3) Der Veranstalter kann eine Zulassung ablehnen, wenn sachliche Gründe vorliegen, insbesondere bei Kapazitätsauslastung, fehlender Passung zum Messeprofil oder Compliance-Risiken.

(4) Eine Übertragung der Zulassung oder Standfläche an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig.

(5) Abweichende Angaben oder wesentliche Änderungen bezüglich Firma, Rechtsform oder Sortiment sind unverzüglich mitzuteilen. Bei Wegfall von Zulassungsvoraussetzungen kann der Veranstalter Anpassungen vornehmen oder die Zulassung widerrufen.

§4 Aussteller- und Exponatkreis

(1) Zugelassen werden Hersteller, Dienstleister, Organisationen und Institutionen, deren Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen oder angrenzende Inklusions- und Rehabilitationsbereiche relevant sind.

(2) Ausgeschlossen sind Produkte und Leistungen, die rechtswidrig, sicherheits-, gesundheits- oder sittlich bedenklich sind oder den Zielen der Veranstaltung widersprechen.

(3) Nicht angemeldete oder nicht zugelassene Exponate bzw. Präsentationen kann der Veranstalter untersagen oder entfernen lassen.

§5 Leistungsrahmen und Pakete

(1) Grund- und optional erweiterte Leistungen werden in strukturierten Paketen angeboten (Basis/Medium/Deluxe) gemäß Anlage 1.

(2) Die Mindestinhalte für Präsenzteil und digitalen Auftritt ergeben sich aus den BTB und Anlage 1.

(3) Der Aussteller verpflichtet sich zur Pflege seines Ausstellerprofils und zur aktuellen Haltung sowohl des Profils als auch der Angaben/Darstellungen seiner Produkte (wenn angelegt). Mindestanforderung sind die vollständigen Kontaktdaten gemäß Anlage 2.

(4) Funktionsanpassungen an der digitalen Plattform, die keine wesentliche Beschneidung der gebuchten Leistungen darstellen, gelten als zumutbar und berechtigen nicht zu Minderungsansprüchen.

§6 Preise und Zahlungsgrundsätze

(1) Die Preisbestandteile einschließlich Grundgebühr, Flächenpreis, Pauschalen, Upgrades und Zusatzleistungen ergeben sich aus den BTB und Anlage 5.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anwendbar ist.

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, offensichtliche Kalkulations- oder Schreibfehler zu korrigieren.

(4) Rabatte und Ermäßigungen werden nur bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen gewährt. Missbrauch führt zur Nachberechnung der vollen Beträge.

§7 Mitaussteller

(1) Mitaussteller bedürfen der gesonderten Anmeldung und Zulassung. Nicht angemeldete Mitaussteller können entfernt oder kostenpflichtig nachberechnet werden.

(2) Der Hauptaussteller haftet gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen seiner Mitaussteller gegenüber dem Veranstalter.

(3) Mitaussteller erhalten eigene, gegebenenfalls eingeschränkte Online-Profile gemäß Anlage 1, soweit dies vorgesehen ist.

§8 Standzuteilung

(1) Die gesamte Fläche ist bereits aufgeplant. Der Aussteller sucht sich bei der Buchung die gewünschte Platzierung unter den noch freien Platzierungen selbst aus. Einschränkungen können für bestimmte Bereiche bestehen (Gemeinnützig, Start-Up, Fokus Mobilität) – Zulassung auf Antrag durch Freischaltung im Reservierungssystem durch den Veranstalter.

(2) Ein Anspruch auf eine bestimmte Standlage besteht grundsätzlich nicht.

(3) Der Veranstalter kann aus organisatorischen Gründen zumutbare Änderungen vornehmen, insbesondere bezüglich Lage, Maße (bis circa ±10%) und Nachbarschaften.

(4) Mitteilungen über Änderungen erfolgen unverzüglich. Erhebliche Nachteile sind vom Aussteller anzuzeigen. Eine Kompensation erfolgt nur bei objektiv unzumutbarer Verschlechterung.

§9 Aufbau, Betrieb und Abbau

(1) Die konkreten Aufbau-, Betriebs- und Abbauzeiten sind in den BTB und Anlage 2 festgelegt.

(2) Vorzeitiger Abbau oder teilweises Räumen ist untersagt. Verstöße können Vertragsstrafen gemäß Anlage 4 und/oder die Schließung des Online-Profils zur Folge haben.

(3) Flucht- und Rettungswege sind jederzeit vollständig freizuhalten.

(4) Der Standbau muss den Technischen Richtlinien gemäß Anlage 3 entsprechen. Unzulässige Aufbauten können auf Kosten des Ausstellers entfernt werden.

(5) Abfälle sind ordnungsgemäß in den bereitgestellten Fraktionen zu entsorgen. Sonderabfälle nur nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter.

§10 Rücktritt, Stornierung und Nichtteilnahme

(1) Rücktrittserklärungen bedürfen der Textform und sind an den Veranstalter zu richten.

(2) Die Kostenfolgen des Rücktritts richten sich nach der Staffelung gemäß Anlage 2.

(3) Frühfenster: Ein Rücktritt bis zum Ende des Frühfensters gemäß BTB ist kostenfrei möglich.

(4) Der Veranstalter ist bei Nichtzahlung, schwerer Pflichtverletzung oder Wegfall wesentlicher Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt. Es gelten die gleichen Kostenfolgen wie bei Rücktritt des Ausstellers.

§11 Höhere Gewalt und Formatänderung

(1) Definition Höhere Gewalt: Als höhere Gewalt gelten außergewöhnliche, unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegen, insbesondere:

  • Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Sturm)
  • Pandemien und behördlich angeordnete Gesundheitsmaßnahmen
  • Terroranschläge, Krieg, Bürgerkrieg
  • Behördliche Verbote oder Auflagen, die die Durchführung unmöglich machen
  • Streiks und Aussperrungen im Verkehrs- oder Versorgungsbereich
  • Ausfall kritischer Infrastruktur (Strom, Internet, Verkehr) über 24 Stunden

(2) Formatänderung: Bei höherer Gewalt kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen, verschieben oder das Format ändern (z.B. auf reine Online-Durchführung). Aussteller werden unverzüglich informiert.

(3) Kostenfolgen: Bei höherer Gewalt erfolgt anteilige Kostenerstattung abzüglich bereits entstandener Kosten. Bei Formatänderung (z.B. auf Online-Format) werden entsprechend angepasste Leistungen erbracht.

(4) Meldepflicht: Höhere Gewalt ist der anderen Vertragspartei unverzüglich mitzuteilen.

§12 Digitale Plattform – Nutzung und Rechte

(1) Der Veranstalter stellt die technische Infrastruktur nach dem Prinzip „wie verfügbar” mit branchenüblicher Verfügbarkeit bereit. Wartungsfenster und kurzfristige Sicherheitsupdates sind zulässig.

(2) Aussteller gewähren einfache, nicht-exklusive, zeitlich auf das Veranstaltungsjahr einschließlich Nachlauf begrenzte Nutzungsrechte an eingespeisten Inhalten (Texte, Logos, Marken, Medien) zur Darstellung, Bewerbung, für Archiv-Snippets sowie zur Erstellung anonymisierter Statistiken.

(3) Aussteller garantieren die Rechtefreiheit ihrer bereitgestellten Inhalte und stellen den Veranstalter von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.

(4) Verbotene oder rechtsverletzende Inhalte kann der Veranstalter ohne Vorankündigung sperren; eine Benachrichtigung erfolgt nachträglich.

(5) Technische Spezifikationen sind in Anlage 1 und Anlage 3 definiert. Nicht-konforme Dateien können abgelehnt werden.

(6) Technische Verfügbarkeit Website: Der Veranstalter strebt eine Verfügbarkeit der Website von 95% an. Alle Ausstellerdaten werden regelmäßig gesichert und sind durch professionelle Backup-Systeme geschützt.

(7) Zoom-Verfügbarkeit: Für Live-Übertragungen und Online-Präsentationen während der Messetage ist die technische Verfügbarkeit von den jeweiligen Drittanbietern (z.B. Zoom) abhängig. Bei technischen Problemen während der Messetage kann der Veranstalter nach der Messe einen Ersatztermin anbieten, bewerben und durchführen.

(8) Datensicherheit: Der Veranstalter gewährleistet die professionelle Sicherung aller Ausstellerdaten durch etablierte Backup-Systeme beim Hosting-Provider. Bei Serverausfällen werden alle Daten schnellstmöglich wiederhergestellt.

§13 Vorträge / Sessions / Sonderformate

(1) Geltungsbereich: Diese Bestimmungen gelten für Bühnenvorträge (Forum, Workshop Stage, Gaming-Lab, etc.) und Sonderformate. Online-Ausstellervorträge sind nicht genehmigungspflichtig und werden über das Reservierungssystem gebucht.

(2) Antrag: Einreichung für Bühnenvorträge ausschließlich über www.sightcity.net/vortragsantrag bis 28.02., 23:59 Uhr. Kein Anspruch auf Annahme. Detaillierte Einreichungsbedingungen siehe Antragsportal.

(3) Auswahl: Entscheidung durch Fachgremium nach Relevanz, Innovationsgrad und Programmbalance. Keine Begründungspflicht bei Ablehnung.

(4) Exklusivität: Doppelplatzierungen als Aussteller- und Bühnenvortrag sind ohne schriftliche Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen.

(5) Durchführung:

  • Technik wird vom Veranstalter gestellt
  • Alle Bühnenvorträge werden live gestreamt und aufgezeichnet
  • Barrierefreiheit ist verpflichtend zu beachten

(6) Rechte: Mit Teilnahme werden einfache Nutzungsrechte für 24 Monate für Aufzeichnungen, Dokumentation und Promotion eingeräumt.

(7) Sonderformate: Gaming-Lab, Workshop Stage und Forum unterliegen spezifischen Parametern gemäß separaten Aufrufen.

(8) Haftung: Keine Vergütung oder Kostenübernahme. Haftung nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.

§14 Werbung und Promotionmaßnahmen

(1) Werbemaßnahmen sind grundsätzlich auf die eigene Standfläche bzw. das eigene Online-Profil begrenzt, außer bei gebuchten Erweiterungen.

(2) Unzulässig sind: Überlaute Beschallung, aggressive Besucheransprachen, Behinderung des Verkehrsflusses sowie unautorisierte Verteilaktionen.

(3) Mobile oder überhängende Installationen bedürfen der vorherigen Freigabe durch den Veranstalter.

(4) Herabsetzende oder irreführende vergleichende Werbung ist untersagt.

(5) Gebäudeschutz: Es darf nichts und zu keiner Zeit etwas an den Gebäudewänden des Kap Europa angebracht werden! Auch gasgefüllte Werbeträger (z.B. Heliumballons) sind nicht zulässig.

§15 Schutzrechte, Rechtskonformität und Rechtsverletzungen

(1) Schutzrechtskonformität: Der Aussteller ist allein verantwortlich dafür, dass seine Exponate, Werbemittel und sonstigen Darstellungen keine Schutzrechte Dritter (insbesondere Marken-, Patent-, Urheber- oder Designrechte) verletzen und den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.

(2) Verdachtsfälle und Sperrung: Bei begründetem Verdacht auf Schutzrechtsverletzungen oder Rechtswidrigkeiten kann der Veranstalter nach vorheriger Anhörung des Ausstellers betroffene Exponate oder Werbemittel temporär sperren oder deren Entfernung verlangen. Dabei ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu beachten.

(3) Freistellung: Der Aussteller stellt den Veranstalter von allen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Schutzrechtsverletzungen oder Rechtswidrigkeiten des Ausstellers entstehen, soweit den Veranstalter keine Mitverursachung trifft. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) Meldepflicht: Werden dem Aussteller Schutzrechtsverletzungen zur Last gelegt, hat er den Veranstalter unverzüglich zu informieren.

§16 Produktsicherheit und Vorführungen

(1) Alle Produkte müssen geltenden Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften entsprechen.

(2) Prototypen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen.

(3) Vorführungen dürfen keine Gefährdung verursachen; Flucht- und Rettungswege sind stets freizuhalten.

(4) Gefahrenquellen sind angemessen abzusichern.

§17 Barrierefreiheit – Grundanforderungen

(1) Aussteller verpflichten sich zur Einhaltung von Mindeststandards der Barrierefreiheit. Hilfreiche Informationen zur Gestaltung barrierefreier Medien finden sich unter https://leserlich.info/, wo der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) umfassende Leitfäden bereitstellt.

(2) Digitale Medien (Texte, PDFs, Videos, etc.) müssen nach digitalen Barrierefreiheitsstandards gestaltet sein. Dies ist besonders relevant, da sich die SightCity an blinde und sehbehinderte Menschen richtet. Eine rein farbbasierte Informationsvermittlung ist zu vermeiden.

(3) Der Veranstalter kann bei offensichtlichen Verstößen gegen Barrierefreiheitsstandards in den vom Aussteller bereitgestellten digitalen Medien Nachbesserungen anregen. Eine systematische Prüfung aller Ausstellermedien erfolgt jedoch nicht.

§18 Technische Infrastruktur

(1) Anschlüsse sind gemäß den Technischen Richtlinien (Anlage 3) auszuführen. Eigeninstallationen dürfen nur durch qualifizierte Fachkräfte vorgenommen werden.

(2) Manipulationen an der technischen Infrastruktur sind untersagt.

(3) Störungen sind unverzüglich dem Veranstalter zu melden.

(4) Eigene WLAN-Access-Points sind unzulässig. Der Veranstalter stellt ein allgemeines Gäste-WLAN zur Verfügung. Ein gesichertes Aussteller-WLAN oder LAN-Anschlüsse können zusätzlich gebucht werden.

§19 Ausstellerausweise und Zugangsregelung

(1) Grundausstattung:

  • Jeder Aussteller erhält 2 kostenlose Ausstellerausweise
  • Hauptaussteller mit mehr als 10 m² Standfläche erhalten zusätzlich je angefangene 5 m² einen weiteren kostenlosen Ausweis
  • Beispiel: Bei 15 m² = 2 Grundausweise + 1 zusätzlicher Ausweis = 3 kostenlose Ausweise
  • Beispiel: Bei 20 m² = 2 Grundausweise + 2 zusätzliche Ausweise = 4 kostenlose Ausweise

(2) Zusätzliche Ausweise: Weitere Ausweise können bis 1. April kostenpflichtig bestellt werden (Preise siehe Anlage 5).

(3) Ausgabe und Kennzeichnung:

  • Ausgabe ab einem Tag vor Messebeginn am Empfang gegen Ausweis
  • Standard-Ausweise zeigen den Firmennamen, aber keine Personendaten
  • Personalisierung mit Namen/Funktion gegen Aufpreis möglich

(4) Ersatz bei Verlust: Ersatzausweise sind kostenpflichtig und nur als neutrale “Blanko-Ausweise” (ohne Firmenlogo) erhältlich.

(5) Nutzungsbeschränkung: Ausweise dürfen nur von Personen genutzt werden, die für den jeweiligen Aussteller tätig sind.

§20 Datenschutz

(1) Es gilt die auf www.sightcity.net abrufbare Datenschutzerklärung der SightCity GmbH.

(2) Aussteller sind für die Einhaltung ihrer eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten verantwortlich, insbesondere bei der Lead-Erfassung und Besucherkommunikation.

(3) Tracking- und Lead-Erfassungsmaßnahmen sind nur mit entsprechender Rechtsgrundlage zulässig.

§21 Sanktionen und Kostenfolgen

(1) Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen kann der Veranstalter folgende Maßnahmen ergreifen: Verwarnung, Beseitigungsanordnung, temporäre oder dauerhafte Sperrung sowie Kostenumlage.

(2) Entstehende Kosten aufgrund von Nichteinhaltungen der Teilnahmebedingungen werden dem verursachenden Aussteller in Rechnung gestellt.

(3) Wiederholte Verstöße können zu einer Eskalation der Maßnahmen führen.

§22 Haftung und Versicherung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(4) Die Produkthaftung bleibt unberührt.

(5) Aussteller sind für den Abschluss eigener Versicherungen (Betriebshaftpflicht, Transportversicherung, etc.) verantwortlich.

(6) Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Exponate oder Standausstattung.

§23 Verhaltensregeln und Hausrecht

(1) Diskriminierung, Belästigung und Hassrede sind untersagt und können zum sofortigen Ausschluss führen.

(2) Weisungen des Veranstalters und des Sicherheitspersonals sind zu befolgen.

(3) Der Veranstalter kann bei wichtigem Grund Personen von der Veranstaltung verweisen.

(4) Detaillierte Regelungen zum Hausrecht können in den Online-Ausstellerinformationen nachgelesen werden.

§24 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort: Frankfurt am Main

(2) Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Schwerte ausschließlich zuständig.

(3) Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(5) Änderungen und Ergänzungen: Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Textform.

Stand: September 2025

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