Abrechnungsmodalitäten und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung Ihrer Beteiligung erfolgt in drei Schritten:
- Erste Teilrechnung:
- Nach Ihrer Zulassung erhalten Sie eine Rechnung in Höhe von 50 % des Beteiligungspreises (für Präsenz- und Online-Leistungen).
- Zweite Teilrechnung:
- Etwa 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird Ihnen eine Rechnung über die restlichen 50 % des Beteiligungspreises (Präsenz und Online) sowie die bis dahin gebuchten Zusatzleistungen gestellt.
- Abschlussrechnung:
- Nach der Veranstaltung folgt eine Rechnung über alle zusätzlich gebuchten Leistungen, die bis dahin noch nicht abgerechnet wurden.
Zahlungsbedingungen
- Fälligkeit:
- Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der jeweiligen Rechnung zu begleichen.
- Zahlungsverzug:
- Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von 10 € sowie Verzugszinsen berechnet.
- Nach erfolgloser Mahnung behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Standfläche anderweitig zu vergeben.
- Bitte beachten Sie, dass die Verpflichtung zur Begleichung der offenen Rechnung durch den Aussteller weiterhin bestehen bleibt, auch wenn die Standfläche anderweitig genutzt wird.
Wichtig: Kein Standaufbau ohne vollständigen Zahlungseingang!
Der Standaufbau ist nur möglich, wenn sämtliche Rechnungen vollständig beglichen wurden. Bitte sorgen Sie daher rechtzeitig für die fristgerechte Zahlung, um Verzögerungen oder Komplikationen zu vermeiden.