28.05.2026
10:45 – 11:45
ID: F032002

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Trotz optimaler chirurgischer oder medikamentöser Therapie bleiben bei vielen ophthalmologischen Erkrankungen die visuellen Funktionen dauerhaft eingeschränkt. Die Auswirkungen dieses Funktionsverlusts auf die soziale und berufliche Teilhabe werden häufig unterschätzt und sind zumeist komplex und vielschichtig. Daher zielt die multimodale ophthalmologische Rehabilitation darauf ab, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, die durch den Funktionsverlust verursachten Einschränkungen zu reduzieren, die (sehbezogene) Lebensqualität zu verbessern sowie eine nachhaltige Inklusion und aktive Teilhabe im sozialen und beruflichen Alltag zu ermöglichen.
Um die mit dem Patienten vereinbarten Rehabilitationsziele zu erreichen, erstellt das multiprofessionelle Rehabilitationsteam einen individuellen Rehabilitationsplan, der sich aus verschiedenen, klassifizierbaren und zum Teil operationalisierbaren therapeutischen Leistungen zusammensetzt.
Die Beantragung der Rehabilitation unterscheidet sich je nach Kostenträger: Ist der Betroffene erwerbstätig und sozialversicherungspflichtig, beantragt dieser die Rehabilitation bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Der behandelnde Augenarzt kann durch einen Befundbericht den Antrag unterstützen (S0051: Befundbericht für die Deutsche Rentenversicherung). Bezieht der Betroffene eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente, beantragt der behandelnde Augenarzt die Reha über Teile B bis E des Verordnungsformulars Muster 61 bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Ist ein Arbeitsunfall die Ursache für die Sehbeeinträchtigung, wird in Regel die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse selbstständig aktiv.
Prof. Dr. med. habil. Kathleen S. Kunert, Prof. Dr. Dr. h.c. Norbert Schrage Henneberg-Rehaklinik Masserberg, Masserberg; Kliniken der Stadt Köln, Augenklinik Merheim
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