Wer ist für mich zuständig? Anträge stellen ohne verrückt zu werden
22. Mai
15:30
ID: W2051

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Inhalte / Beschreibung
Die soziale Gesetzgebung ist im Grunde verständlich aufgebaut. Sie bietet für jede Situation etwas an. Da es in der Hauptsache Ermessens- und Einzelfallentscheidungen sind, wird es oft unübersichtlich. Wir zeigen Ihnen wie eine Zuständigkeitsklärung funktioniert, wie Anträge zu stellen sind und wie ich mich verhalte, wenn es im Verfahren stockt oder nicht im gewünschten Ergebnis mündet. Zielgruppe: – All diejenigen die für sich und andere Leistungen aus der sozialen Gesetzgebung benötigen – Mitarbeitende von Beratungsstellen die im Rahmen der sozialen Gesetzgebung beraten – Studierende der sozialen Arbeit – Sonstige Interessierte die sich für die soziale Gesetzgebung interessieren Nutzen: – Sie lernen wie die soziale Gesetzgebung aufgebaut ist – Welche Begriffe und Definitionen wofür verwendet werden – Wie ich Bedarfe ermittle – Wie Anträge zu stellen sind und welche Unterlagen dazugehören – Welche Regeln es hinsichtlich des Verfahrens gibt – Die Zuständigkeitsklärung – Wie das Verfahren vom Antrag bis zur möglichen Klage funktioniert und welche Fristen gelten – Klassische Verhaltensmuster und Argumentationen der Leistungsträger – In der Investition ist ein digitales Skript enthalten
Referenten
Stefan Wilke
Stefan Wilke ist Geschäftsführer der QuikStep GmbH und verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Beratung und Unterstützung im Bereich der sozialen Gesetzgebung. Als blinder Experte kennt er beide Perspektiven – die des Antragstellers sowie die des Entscheiders – aus erster Hand. Darüber hinaus besitzt er eine ausgeprägte Expertise in der Produktentwicklung auf Basis gesetzlicher Grundlagen sowie in der Gründung von Sozialunternehmen.
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