28.05.2026
17:15 – 18:00
ID: F032013

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Am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz setzt zentrale Teile des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um und soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen verbessern. Ein bedeutender Schritt hin zu mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen ist das Ziel.
In meinem Vortrag informiere ich die Interessierten über die Regelungen und den aktuellen Stand.
Ich spreche über:
Welche Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei sein?
Welche Übergangsfristen gelten?
Was genau bedeutet eigentlich „barrierefrei“ im Sinne des Gesetzes?
Welche Rechte haben Verbraucherinnen und Verbraucher?
Wie unterstützt der DBSV blinde und sehbehinderte Menschen bei der Durchsetzung dieser Rechte?
Markus ErtlProjektleiter Referat Barrierefreiheit des DBSV e. V.
Die SightCity ist für dieses Jahr beendet. Hier finden Sie nun in verschiedenen Formaten die Mitschnitte der Vorträge.
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